Ein Vergleich beendet den Polizisten-Streit
Ein Polizeibeamter wollte Schmerzensgeld von seinem Kollegen. Der Polizisten-Streit nahm vor dem Augsburger Amtsgericht ein jähes Ende. Von Klaus Utzni
Außer Spesen nix gewesen. Als umsonst erwies sich ein umfangreicher Strafprozess gegen einen jungen Polizisten vor dem Amtsgericht, der wegen Verleumdung eines hohen Beamten beim Polizeipräsidium Schwaben zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt worden war (AZ berichtete).
Weil der Präsidialbeamte jetzt in einem Vergleich vor einer Zivilkammer beim Landgericht seinen Strafantrag und der verurteilte Polizist zugleich seine Zi-vilklage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern zurücknahmen, ist das nicht rechtskräftige Strafurteil aus ers- ter Instanz hinfällig. Der Polizist braucht die Strafe nicht zu bezahlen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.