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Augsburger Justiz
08.08.2011

Eine Polizistin verklagte den Freistaat

Foto: Foto: Kaya

Die Hauptkommissarin fühlte sich schlecht benotet, doch das Verwaltungsgericht findet die Beurteilung in Ordnung.

Seit es Zeugnisse oder dienstliche Bewertungen gibt, fühlen sich Menschen gekränkt, falsch beurteilt und in ihrem Fortkommen gebremst. In seltenen Fällen wird sogar die Justiz bemüht, um gegen eine angeblich ungerechte Benotung anzugehen. Eine Kriminalhauptkommissarin beim Polizeipräsidium Schwaben Nord klagte jetzt beim Verwaltungsgericht gegen ihre dienstliche Beurteilung. Vergeblich.

Die Leistungsbenotung von Beamten, Voraussetzung für Beförderung und Stellenbesetzung, sorgt schon seit Jahrzehnten immer wieder für Ärger. Der entzündet sich an der sogenannten Quotenregelung. Offenbar um zu verhindern, dass einzelne Vorgesetzte ihren Mitarbeitern über Gebühr hervorragende Beurteilungen geben, hat beispielsweise der bayerische Innenminister für die Polizei strikte Benotungskorridore vorgegeben.

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