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  3. Augsburg: Eine Vorzeige-Studentin aus Usbekistan darf ihr Kind nicht nachholen

Augsburg
02.09.2020

Eine Vorzeige-Studentin aus Usbekistan darf ihr Kind nicht nachholen

Die kleine Samira kennt ihre Mutter Shakhnoza Sotimova nur noch aus dem Telefon.
Foto: Klaus Rainer Krieger

Plus Die Studentin Shakhnoza Sotimova hat gute Noten. Sie jobbt, damit auch Töchterchen und Mann nach Augsburg kommen können. Doch die Ausländerbehörde macht nicht mit.

Wenn sie von ihrem Töchterchen Samira spricht, kommen ihr schnell die Tränen. "Samira sagt jetzt immer, meine Mama ist im Handy von meinem Papa", erzählt Shakhnoza Sotimova, die Mutter. Sotimova kommt aus Usbekistan und studiert in Augsburg. Seit vielen Monaten hat sie ihre Tochter nicht mehr in die Arme schließen können. Denn es gibt bürokratische Hürden, um Samira und ihren Ehemann für die Dauer des Studiums zu sich zu holen. Jetzt ist die Mutter mit ihren Nerven fast am Ende.

Die 28-jährige Usbekin ist vor rund zwei Jahren nach Augsburg gekommen. An der Universität studiert sie Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache, Interkulturelle Kommunikation und Schulpädagogik. Shakhnoza Sotimova hat sich in ihrem Leben ein großes Ziel gesteckt: Daheim in Usbekistan will sie ein deutsches Sprach- und Kulturzentrum aufbauen. Denn sie fühlt sich Deutschland eng verbunden, seit sie als Kind ihre ersten deutschen Wörter lernte und Geschichten aus Grimms Märchen erzählt bekam.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

03.09.2020

Es ist beim Aufenthaltsrecht immer wieder die gleiche Frage - gelten die Gesetze oder dienen sie nur dem Anschein geordneter Verhältnisse?

Wenn man mit dem Resultat im Alltag nicht zufrieden ist, kann man Gesetze auch ändern!

Nur wird jedes normale Einwanderungsland auf diesem Planeten die hier nicht thematisierte Frage stellen:

Was macht/arbeitet dieser Ehemann?

Stattdessen hier vorher gleich mal die "Unbarmherzigkeit" als Vorwurf in den Raum zu stellen, macht die Sache auch bei einer Studentin im oberen Leistungsdrittel nicht einfacher. Nächstes Mal fragen wir dann nach der Vorgehensweise im durchschnittlichen Leistungsbereich und einem weniger vorwurfsvollen Ton.

03.09.2020

Es handelt sich um den Schutz der Familie. Manche Leute sind schon so geizig und gönnen der Mutter nicht mal ihr kleines Kind. Unbarmherzigkeit sehe ich da weniger, eher Geiz und Ausländerfeindlichkeit.

03.09.2020

Die zu Grunde liegenden Gesetze wurden alle auch mit rotgrünen Stimmen verabschiedet.

>> Manche Leute sind schon so geizig und gönnen der Mutter nicht mal ihr kleines Kind. <<

Ich behaupte mal, dass Frau Sotimova ihr Kind durchaus nach Deutschland holen könnte.

Es geht hier m.E. primär um den Ehemann; der Familiennachzug von Ehegatten ist in Deutschland in vielen Ausgangssituationen sehr streitbefangen. Da wird eine Unzahl an Prozessen geführt. RA Hannemann ist ja geschickt, wenn es eine ganz simple Anspruchsgrundlage gäbe, hätte der die schon längst durchgesetzt.

So versucht man halt mal wieder mit der Öffentlichkeit an der Rechtslage vorbei zu kommen und die Unterstützer schlagen munter mit der Keule "Ausländerfeindlichkeit". So wird Deutschland nie zu einem Einwanderungsland mit klaren und von allen akzeptierten Regeln.

02.09.2020

wenn jeder Austauschstudent seine Familie nachholen will , wer soll das bezahlen ?? es hört sich schon sehr nach illegale Einwanderung an mit Hilfe der Kirche !!