Entführungsfall Ursula Herrmann nach 35 Jahren wieder vor Gericht
Ursula Hermann wurde entführt und erstickte in einer im Wald vergrabenen Kiste. Nun - 35 Jahre nach der Tat - verlangt der Bruder des Mädchens Schmerzensgeld.
Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Bundesrepublik hat 35 Jahre nach dem Verbrechen ein juristisches Nachspiel. Die Entführung der zehnjährigen Ursula Herrmann, die 1981 am Ammersee in einer Holzkiste vergraben wurde und erstickte, wird nun wieder aufgerollt - allerdings in einem Zivilverfahren. Der Bruder des Mädchens verlangt von dem erst 2010 zu lebenslanger Haft verurteilten Täter 20 000 Euro Schmerzensgeld. Michael Herrmann hofft darauf, dass mit seiner Klage die nach wie vor ungeklärten Details des Falls noch einmal beleuchtet werden. "Das Strafverfahren hat sehr viele Fragen offen gelassen", sagte er. Am 16. Juni wird am Landgericht Augsburg verhandelt.
Fall Herrmann bei "Aktenzeichen XY ... ungelöst"
Der Fall Herrmann hat die Menschen in Deutschland Jahrzehnte lang beschäftigt. Das Mädchen radelt am 15. September 1981 abends durch ein Waldgebiet von Schondorf nach Eching (Bayern). Der Täter reißt das Kind vom Rad und sperrt es in die im Wald eingebuddelte Kiste. Darin stirbt das Mädchen nach kurzer Zeit, weil die Belüftungsanlage nicht funktioniert. Von den Eltern werden mehrfach zwei Millionen D-Mark Lösegeld verlangt - da ist Ursula längst tot.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ich habe die beiden Fälle im TV gesehen und ich frage mich wieso hat die Justiz keine Interesse an den DNA Spuren, sowohl an der Kiste wie in der Wohnung der Frau. Ich vermute, beide Insassen sind die Falschen.
Gelt, das ist völlig unverständlich. Irgendwann wird man zufällig bei einem Verbrechen mal auf diese DNA stoßen, dann wird sich der Kreis schließen und man wird erkennen, dass man zwei Menschen das Leben zerstört hat. Entschädigt wird das mit einer lächerlichen Summe, meist gibt es nicht mal eine glaubhafte Entschuldigung und das alles unter der Prämisse im Zweifel für den Angeklagten.
Ich glaube nicht, dass der Verurteile unschuldig ist. Ich kenne die ganze Gegend, war zu der Zeit damals dort und alles. Einer allein kann es nicht gewesen sein. Und der Verurteite müsste halt den Komplizen nennen.
ZDF - 37 Grad - Ich war es nicht
Sehr interessante Reportage zu den Fällen Hermann und Böhringer, die eint, dass in beiden Fällen eine unbekannte DNA-Spur entdeckt wurde.
Im Zweifel für den Angeklagten. Im Bayerischen Rechtssystem offenbar nicht wirklich ein Rechtsstaatsgrundsatz. Oder sind wir am Ende gar keiner.
Wenn man die Hintergründe kennt, wenn man die Fakten auf sich wirken lässt, könnte man zu diesem Schluss kommen. Offenbar ist es bei spektakulären Verbrechen wichtiger einen Täter zu präsentieren und verurteilen zu können als einen Unschuldigen nicht auf vagen Verdacht über ein Vierteljahrhundert hinter Gitter zu bringen.
Das Schlimme obendrein: Im Gefängnis werden diese Täter besonders schlecht behandelt, weil sie angebliche Tatleugner sind.
Ich gebe zu, mir war Mazurek aus der schriftlichen Berichterstattung immer sehr unsympathisch und suspekt. Nicht zuletzt natürlich aufgrund der Sache mit dem Hund. Seine Einlassungen in der Reportage sind aber durchaus glaubwürdig. Der Indizienbeweis über das Tonband wird von einem Fachmann quasi pulverisiert. Der Belastungszeuge hatte ein Motive für eine Falschaussage, die Konstruktion mit dem Draht zum Komplizen (für den sich offenbar nie jemand interessierte) wäre für Mazurek, der Funktechniker ist, sehr ungewöhnlich und damit auch unwahrscheinlich.
Auch im Fall Böhringer spricht sehr viel dafür, dass der falsche Täter einsitzt.
Der oder die wahren Täter sind vermutlich immer noch auf freiem Fuß
Das man jemanden wegen einem so wackeligen Indiz und einer zurückgezogenen Aussage lebenslang hinter Gitter schickt überrascht mich schon. Ich habe gedacht so was gibt es nur in den USA. Besonders wenn jetzt zusätzlich eindeutige DNA-Vergleiche zu einem anderen Gewaltverbrechen vorliegen, wieder mit einem vielleicht unschuldigen Lebenslänglichen.
Ich habe gedacht, in Deutschland gilt der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklgten.