Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Erste Vorschläge für Reform der Tarifreform liegen vor

Augsburg
27.04.2018

Erste Vorschläge für Reform der Tarifreform liegen vor

Nach der Kritik der Fahrgäste gibt es diverse Überlegungen: Eine Wochenkarte oder eine Aufweichung des Kurzstreckentickets – für bestimmte Stadtteile.
Foto: Bernd Hohlen

Nach der Kritik der Fahrgäste gibt es diverse Überlegungen: Eine Wochenkarte oder eine Aufweichung des Kurzstreckentickets – für bestimmte Stadtteile.

Vier Monate nach Inkrafttreten der Tarifreform im öffentlichen Nahverkehr gibt es beim Augsburger verkehrs-Verbund (AVV) erste Überlegungen, wie man mit Änderungen auf die Kundenproteste reagieren könnte. Auf den Hauptkritikpunkt, nämlich die Verschlechterungen für Gelegenheitsfahrgäste, könnte mit einer Aufweichung der Kurzstrecke reagiert werden – allerdings nur in ausgewählten Stadtteilen. Änderungen in größerem Umfang, etwa der Wegfall der 9-Uhr-Sperrzeit beim 30-Euro-Ticket, werden hingegen kritisch gesehen.

Ein Teil der Gelegenheitsfahrgäste muss seit dem 1. Januar doppelt so viel bezahlen, nachdem die Zonen 10 und 20 im Stadtgebiet verschmolzen wurden und obligatorisch zwei Preisstufen pro Fahrt fällig werden. Das Kurzstreckenticket, das als Abfederung dieser Härte eingeführt wurde, ist vielen Fahrgästen mit fünf Haltestellen (Einstiegshaltestelle mitgezählt) zu kurz.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.04.2018

>> Keine Änderungen sind bei der 9-Uhr-Grenze beim 30-Euro-Ticket absehbar. Besonders von der DB und der Bayerischen Regiobahn sei der Einwand gekommen, dass die Züge morgens ohnehin schon voll seien, so Probst. <<

In Augsburg selbst ist ab 8.00 inzwischen eher tote Hose im ÖPNV - Ausnahme Linie 3 zur Uni - da sind die swa aber selbst schuld; Studententicket und Verkürzung der ehemals 54 Meter lang gebauten Bahnsteige der Linie 3 sind von den swa zu verantworten.

Das Kurzstreckenticket gilt z.B. nicht im Eisenbahnverkehr - warum nicht auch bei der Zeitgrenze eine Regelung nur in Augsburg?