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Justiz
28.03.2018

Ex-Chef der Grauen Wölfe verurteilt

Yildiray S. ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Foto: Michael Hochgemuth (Symbolbild)

Das Augsburger Gericht spricht gegen den ehemaligen Boss der türkischen Bewegung eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung aus.

Yildiray S., der bis 2017 Vereinschef der „Grauen Wölfe“ von Augsburg war, ist wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden. Bei den Grauen Wölfen handelt es sich um eine rechtsextreme türkische Bewegung. Verhandelt wurden zwei Verfahren: Auf eine Anzeige des Augsburger „Frohsinn Bildungszentrums“, das zum weltweiten Netzwerk des Predigers Fethullah Gülen gehört, hatte Yildiray S., der in Augsburg geboren, aber türkischer Staatsbürger ist, einen Strafbefehl über 3000 Euro erhalten.

Es ging um öffentliche Beiträge im Jahr 2016 auf Facebook, die sich auf Frohsinn bezogen. S. legte Einspruch ein, im Mai 2017 kam es zur Verhandlung, die damals auf Antrag der Verteidigung vertagt und erst jetzt behandelt wurde.

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28.03.2018

Zunächst mal sollte man hier richtigstellen, dass es sich um einen ehemaligen Vorstandsvorsitzender eines türkischen Kulturvereins in Augsburg handelt. Und nicht um einen Boss oder Chef der Grauen Wölfe. Dieser Verein gehört dem Dachverband des türkischen Förderation an. Welches an den Grundsätzen wie:

"- Wir als Föderation der Türkisch- Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V.(ADÜTDF) unterstreichen Ausdrücklich, dass wir als gesamte Vereinigung jede Art von Menschenrechtsverachtenden-, faschistischen-, rassistischen-, radikalen- und fundamentalistischen politischen Einstellungen und Gedankengut strikt ablehnen.
- Unsere Grundprinzipien liegen in der Achtung und Wahrung der Menschenrechte sowie die Bekenntnis zum Grundgesetz der BRD und den darin festgelegten freiheitlichen, demokratischen Grundordnungen.
- Somit erklären wir Behauptungen gegen uns, wie “Rechtsnationalisten“, “Gegner der Völkerverständigung“, ebenfalls als zu Unrecht gegen uns gerichtete Unterstellungen und Verleumdungen.
- Wir stehen ein für Toleranz, Verständnis, Gleichberechtigung, Achtung der Würde und den Freiheitlichen Grundrechten aller Menschen, unabhängig von der Hautfarbe, Religion und ihrer ethnischen Herkunft." orientiert. Diese Sätze kann man auch auf dem Homepage des Dachverbandes (siehe Presseerklärung) nachlesen. Damit es sich um eine Volksverhetzung handelt, müssen die Aussagen von Herrn Yildiray S. explizit auf eine Volksgruppe gerichtet sein. Hier in seinem Fall hat er nur die extremen linken Terrororganisationen wie PKK, DHKP-C,...etc. genannt. Auch handelt es sich bei diesen Organisationen nicht um Parteien in herkömmlichen Sinne, sondern Terrororganisationen die für blutige Anschläge in der Türkei und Brandanschläge auf türkische Einrichtungen verantwortlich sind.