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  3. Augsburg: Falscher Verdacht: Die zerstörte Karriere des Manfred D.

Augsburg
03.05.2017

Falscher Verdacht: Die zerstörte Karriere des Manfred D.

Vor fast genau zehn Jahren klingeln vier Kriminalbeamte an der Tür des Polizisten Manfred D. Heute ist er ein gebrochener Mann.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbol)

Ein Polizist gerät unter Korruptionsverdacht. Er kommt in Haft. Jahre später zeigt sich: Er ist unschuldig, entlastende Unterlagen wurden nicht beachtet.

Manfred D. ist 26 Jahre alt, als sich sein beruflicher Traum erfüllt: Er wird ins Mobile Einsatzkommando (MEK) der Augsburger Polizei aufgenommen, in die Spezialeinheit, die bei komplizierten Observationen und Zugriffen angefordert wird. Manfred D. ist 54 Jahre alt, und er hat sich als Experte für Funktechnik einen Namen gemacht, als seine Karriere jäh endet.

Durchsuchungsbeschluss und Haftbefehl

Es ist der 24. April 2007, morgens kurz vor zehn Uhr, als ein Staatsanwalt und vier Kriminalbeamte an seiner Haustür klingeln. Die Ermittler zeigen einen Durchsuchungsbeschluss. „Vorteilsannahme“ sei der Grund, sagen sie. Gemeint ist, dass er sich im Dienst habe bestechen lassen. Sie beschlagnahmen seinen Laptop, eine externe Festplatte und ein paar Papiere, dann nehmen sie ihn mit ins Polizeipräsidium und befragen ihn stundenlang. Am Nachmittag wird er zum Amtsgericht gebracht, wo ein Richter den Haftbefehl unterzeichnete. Aktenzeichen 1 Gs 494/07: „Untersuchungshaft wird angeordnet“ steht darin. Weil mit einer „empfindlichen Freiheitsstrafe“ zu rechnen sei, bestehe Fluchtgefahr.

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.05.2017

Da gibt es ja viele Fälle von falschen Urteilen, z.B Ursula Hermann oder Harry Wörz, oder Molath u.s.w. Ich denke, einigen Richtern ist es wichtig, schnell den Fall zu den Akten zulegen. Aber schäbig ist: Das der Mann keine Abfindung und wieder seine richtige Pension erhält. Leider ist nach den meisten Fehlurteilen das Leben der Menschen zerstört.

03.05.2017

Mit dem "falschen" Tatvorwurf ist es mit der Unschuldsvermutung und dem Rechtsstaat nicht mehr so weit her.

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Noch mehr als das falsche Urteil schockiert die völlig inhumane Vorgehensweise nach dem Freispruch.

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Dass der Ordner ein zweites Mal verschwindet ist einfach nur noch gruselig...

03.05.2017

Also zunächst Mal mein tiefes Mitgefühl für den zu Unrecht beschuldigten und zunächst veurteilten Manfred D. Ich persönlich empfinde es aks das Schlimmste überhaupt, einer Sache angeklagt und verurteilt zu werden, die man nicht begangen hat.

Wer sagt, dass man als Angehöriger eines Mordopfers mehr Qualen erleide, der denke daran, dass diesen immer das Mitgefühl und das Wohlwollen der Gesellschaft entgegenschlägt, dem zu Unrecht Beschuldigten bleibt nichts. Ich hoffe sehr, Manfred D. wird eine Entschädigung zugesprochen, die annähernd den Verlust seiner Pensionsbezüge ausgleichen kann, dann hat er immer noch keine solche für seine Leiden erhalten.

Desweiteren stellen sich die hier angerissenen Fragen nach einem Verfahren gegen die Ex-Freundin wegen Verleumdung, gegen die Dienststelle wegen Unterdrückung bzw. Vernichtung von Beweismaterial und ja auch gegen die Justiz, die in ihrem Verurteilungseifer ihrer Aufgabe auch Entlastendes zugunsten des Angeklagten zu ermitteln nicht nachgekommen ist, weil sie ein vorgefertigtes Bild im Kopf hatte, dem der Beschuldigte zu entsprechen hatte und eigetnlich auch dem Staatsanwalt, der Manfred D. zu dem Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nötigte (vermutlich natürlich nciht beweisbar, aber eine Nachhaken wäre mal nicht schädlich)

Ein redliches Beamtenleben zerstört und die Verantwortlichen zucken anschließend mit den Schultern: Ja mei, man kann sich halt auch mal irren.

03.05.2017

Ich fände es viel wichtiger die Ermittler und Richter mal zur Rechenschaft zu ziehen. Ist ja nicht der einzige Fall wo Leute unschuldig vorbestraft sind, nur dass es einen Beamten halt besonders hart trifft wegen dem Verlust der Pension. Wenn ein Richter auch davor Angst haben müsste, würden sich vielleicht weniger über den Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten hinwegsetzen. Es ist ja manchmal grauenerregend, was sich Richter, Staatsanwälte und Ermittler so zusammenreimen. Man denke nur an den armen Heuballenmörder der angeblich seinen Onkel umgebracht haben soll, um 500 Euro zu erbeuten, mit denen er seine Familie ernähren wollte. Auch Benedikt Todt soll für läppische 500 Euro seine Tante umgebracht und damit ein Millionenerbe aufs Spiel gesetzt haben. Völlig hirnverbrannt sowas...

03.05.2017

Was passiert nun mit der Ex-Freundin? Sie hat mit ihrer schwersten Verleumdung ein Leben völlig zerstört, die Auswirkungen auf das Opfer sind fast einem Mord gleichzusetzen (Manfred D. hat immerhin mehrfach versucht sich umzubringen, sein "richtiges" Leben war auch zu Ende).

Verleumdungen können ein Leben mehr zerstören als eine schwere Körperverletzung, ich hoffe sie wird auch dementsprechend bestraft.