Großaitinger muss nicht für negative Bewertung zahlen
Im Fliegengitter-Prozess ist das Urteil gefallen: Ein Kunde muss wegen einer negativen Bewertung im Internet keinen Schadenersatz zahlen. Das Verfahren könnte aber noch weitergehen.
Für Thomas Allrutz aus Großaitingen im Kreis Augsburg ist die Entscheidung zumindest ein Etappensieg. Er hatte im Juni 2013 über Amazon bei einem Händler ein Fliegenschutzfenster im Wert von 22,51 Euro gekauft. Nach dem Zuschneiden passte der Fliegenschutz nicht - laut Allrutz, weil die Bauanleitung fehlerhaft war. Weil Allrutz das später so auch bei Amazon schrieb, wurde er vom Händler auf mehrere 10.000 Euro Schadenersatz verklagt.
Diese Klage wies eine Zivilkammer des Augsburger Landgerichts nun ab. Allerdings nur aufgrund eine Formfehlers. Der Händler habe zu spät einen Beweisantrag gestellt, urteilte Richter Rudolf Weigell. Mit der Frage, ob der Fliegengitter-Verkäufer grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz hätte, beschäftigte sich das Gericht deshalb erst gar nicht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.