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  3. Augsburg: Flößerpark ist für Wasserschlachten gewappnet

Augsburg
14.06.2019

Flößerpark ist für Wasserschlachten gewappnet

Malerisches Terrain in Lechhausen: Mit Wasserläufen und Flößen statten die Landschaftsarchitekten Eger & Partner den dritten Bauabschnitt des Flößerparks aus. Zwischen Radetzkystraße und Lech entsteht der Wasserspielplatz, der Erholungssuchenden an Sommertagen mit Blick auf den Lech Abkühlung verschaffen soll. Auf der Asphaltfläche sind angedeutete Flöße zu sehen, auf denen später die „Wasserspritzkanonen“ installiert werden. Zur Gestaltung wird auf der Asphaltfläche zwischen den Flößen noch eine blaue Beschichtung im Wellenmuster aufgebracht, die von strapazierfähigem Kunstrasen eingefasst ist. Es geht voran: Friedrich Pimpl vom Grünamt und ausführender Landschaftsarchitekt Franz-Josef Eger (von links) gehen davon aus, dass der Wasserspielplatz im Flößerpark pünktlich Anfang August eröffnet werden kann.
Foto: Annette Zoepf

Grünamt und Landschaftsarchitekten kommen mit dem neuen Spielplatz wie geplant voran. Allerdings waren auch schon die ersten Zerstörer am Werk.

Der Rasenteppich für den Wasserspielplatz am Lechhauser Flößerpark war noch gar nicht vollständig verlegt, da war er schon mutwillig beschädigt. Der zuständige Mitarbeiter des Grünamtes, Friedrich Pimpl, wie auch Landschaftsarchitekt Franz-Josef Eger ärgern sich über so viel Ignoranz. Es muss irgendwann in der Nacht gewesen sein, dass Unbekannte auf die Idee kamen, ein wenig zu zündeln. Wie beide erzählen, habe man wohl schauen wollen, ob der Kunstrasen brennbar ist und ihn mit Zigarette oder Feuerzeug angesengt.

„Natürlich ist das Material nicht brennbar“, versichert Pimpl, nach dessen Auskunft sich die Stadt den Lechhauser Wasserspielplatz im Flößerpark 800.000 Euro kosten lässt. Allein die Vorarbeit, also die Bodenuntersuchungen und -analysen, belaufen sich auf Kosten von 200.000 Euro. Die Dimensionen einer Beschädigung sollten daran aber abzulesen sein. Und wie Pimpl erklärt, schädigt ein „Zündler“ zunächst das ausführende Unternehmen, so lange die Anlage noch nicht fertig ist. Ist sie erst einmal bautechnisch „abgenommen“, sei die Stadt Augsburg für die entstehenden Reparaturkosten verantwortlich. Und letztlich schade sich ein Zerstörer – schließlich ist auch er ein Steuerzahler – damit nur wieder selbst.

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