Frau bringt 80-jährigen Mann um sein Vermögen
Das Augsburger Amtsgericht schickt 48-jährige Frau für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die Angeklagte wurde nicht zum ersten Mal straffällig.
Hat der vereinsamte ältere Herr freiwillig und selbstbestimmt ein Gutteil seines Vermögens an Personen wie die Angeklagte gegeben, die ihm menschliche Nähe entgegengebracht haben? Oder ist eben dieser – inzwischen gestorbene – Herr von einer routinierten Kriminellen um Zehntausende Euro betrogen worden? Ein Schöffengericht am Augsburger Amtsgericht sah letzteres als erwiesen an und verurteilte jetzt eine 48-Jährige aus Haunstetten wegen Betrugs zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe.
Insgesamt soll die Angeklagte nach Auffassung des Gerichts verantwortlich dafür sein, dass ihr der Geschädigte 32000 Euro überließ. Eine weitere Überweisung von 33000 Euro an eine Freundin der Angeklagten bezog das Gericht nicht in das Urteil ein, weil letztlich nicht nachweisbar war, dass das Geld bei der Angeklagten landete.
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