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  3. Augsburg: Frau verletzt sich bei Sturz in Tram schwer – und klagt gegen Stadtwerke

Augsburg
17.09.2020

Frau verletzt sich bei Sturz in Tram schwer – und klagt gegen Stadtwerke

In einer Straßenbahn verletzte sich 2019 eine Frau bei einem Sturz. Haftbar sei die Augsburger Verkehrsgesellschaft AVG dafür aber nicht, entschied das Landgericht Augsburg.
Foto: Silvio Wyszengrad (Archivfoto)

Plus Eine Frau steigt in eine Straßenbahn in Augsburg und stürzt beim Anfahren. Später klagt sie vor Gericht auf Schadenersatz. Warum die Stadtwerke aber nicht haften müssen.

Es war möglicherweise eine etwas holprige Anfahrt, wie das manchmal eben so ist in der Straßenbahn. Die Frau, die im Mai 2019 in eine Tram der Linie 3 in Augsburg gestiegen war, fiel jedenfalls bei der Anfahrt der Straßenbahn hin; sie verletzte sich bei dem Sturz schwer. Sie erlitt eine Fraktur an der Lendenwirbelsäule, die eine Operation nötig machte. Und zog wegen des Vorfalls vor Gericht: Die Frau forderte von der Augsburger Verkehrsgesellschaft AVG Schadenersatz. Die AVG ist als Tochterunternehmen der Stadtwerke für den Betrieb von Bussen und Bahnen in der Stadt zuständig. Die Klägerin musste allerdings nun eine juristische Niederlage hinnehmen.

Landgericht sieht Schuld für den Sturz in der Straßenbahn bei der Frau

Das Landgericht Augsburg wies die Klage vor Kurzem ab, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass einem möglichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch ein "weit überwiegendes mitwirkendes Verschulden der Klägerin entgegenstünde". Heißt: Die Hauptverantwortung für den Sturz und die Verletzung lag nach Ansicht des Landgerichtes bei der Frau selbst und nicht beim Fahrer der Tram.

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.09.2020

Ich finde das ganze ist keine Posse. Als Klägerin würde ich in Revision gehen und gegen die AGBs vom AVV klagen. Der AVV nimmt billigend ein Verletzungsrisiko seiner Kunden in Kauf, indem er sie zwingt, im Fahrzeug mit dem Fahrschein zu hantieren, anstatt sofort Halt zu suchen. Von keinem Kunden sind telepatische Fähigkeiten zu erwarten, in das Gehirn des Fahrers zu schauen und rechtzeitig gewarnt zu sein, wann dieser beschleunigen wird.
Wegen dem erhöhtem Verletzungsrisiko ist das Stempeln absolut servicefeindlich. Weil man nicht alle Kunden dazu zwingen kann, ein Handy- Ticket zu kaufen, muss es möglich sein, vor dem Betreten des Fahrzeugs einen gültig entwerten Fahrschein in Papierform zu haben. Die Streifenkarte gehört als Relikt aus dem letzten Jahrtausend endlich abgeschafft und durch Einzelfahrscheine ersetzt, die gegenüber den Streifen keinen Preisaufschlag haben. Dann können die Entwerter endlich abmontiert werden und die Unterhaltskosten für diese Stempelautomaten fallen auch weg.
Irgendwann einmal wird man wieder beim Fahrer einen Fahrschein kaufen können und diese Maßnahme wäre umsetzbar.