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Landkreis Augsburg
29.01.2020

Gehweg nicht gestreut: Firma muss Fußgänger Schmerzensgeld zahlen

Im Winter kann es auf schneebedeckten Gehwegen glatt werden. Weil ein Mann stürzte und seinen Job verlor, zog er vor Gericht.
Foto: Michael Hochgemuth (Symbolbild)

Plus Ein Fußgänger fällt in Gersthofen auf dem Weg zur Arbeit, verletzt sich und verliert seinen Job. Vor Gericht geht es um die Frage, wer die Verantwortung trägt.

Der aktuelle Winter ist in der Region Augsburg ja eher mild. So mild, dass Hauseigentümer und Mieter ihren gesetzlichen Streu- und Räumpflichten bislang selten nachkommen mussten, wenn überhaupt. Im Januar 2019 war die Lage eine etwas andere. Damals waren Straßen, Gassen und Fußwege teils vollkommen verschneit und manchmal auch sehr glatt, wie das im Winter nun mal so sein kann.

Unfall bei Glätte: Kläger verlangt Schmerzensgeld

Vor einer Wohnanlage in Gersthofen muss es zu der Zeit jedenfalls ziemlich rutschig gewesen sein, denn ein Mann, der zu Fuß auf dem Weg zur Arbeit war, stürzte dort aufgrund der Glätte und verletzte sich am Knie. Zur Arbeit konnte er aufgrund seiner Verletzung an dem Tag nicht mehr, ebenso wenig die kommenden Tage – und als er wieder arbeitsfähig war, hatte er den Job nicht mehr. Ein unglücklicher Fall, der, sollte die Verletzung ursächlich für diese Entwicklung gewesen sein, nicht gerade für den Arbeitgeber spricht, der den Mann wohl innerhalb der Probezeit kündigte.

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