Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Kommentar: Geisterradeln ist gefährlich - aber manchmal leider nötig

Kommentar
17.08.2017

Geisterradeln ist gefährlich - aber manchmal leider nötig

Unserem Autor Marcus Bürzle ist die Geduld mit Geisterradlern ausgegangen. Dennoch sieht er mehr Gründe dafür als nur Bequemlichkeit.
Foto: Anne Wall (Archivbild)

Wenn Radler auf der falschen Seite fahren, ist das auch Radlern ein Grauen. Doch manchmal muss man das tun. Ein Kommentar.

Um gleich einmal eine Gesprächsbasis zu schaffen: Als Radfahrer sind mir Geisterradler ein Dorn im Auge. Manchmal müssen mich Autofahrer bremsen, wenn ich wieder mal grolle: Warum muss der/die jetzt auf der falschen Seite fahren? Ich höre dann: Na ja,...

Aber – vielleicht liegt es am Alter – mir ist die Geduld mit Geisterradlern ausgegangen. Vielleicht sind mir zu viele mit und ohne Licht entgegen gekommen. Vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken darüber, wie man den Ruf der Radler ramponiert, wenn man gedankenlos auf der falschen Seite fährt. Und ganz sicher ist es auch das Gefühl, dass Geisterradeln für alle gefährlich ist. Nun aber zum Aber.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.08.2017

»einmal auf die Straße einbiegen, wie ein Auto im Verkehr mitfließen. Was ist nun für mich – und alle anderen – einfacher und sicherer?«

Gegenfrage: Wie gehen denn alle anderen Fahrzeugführer an dieser Stelle mit der Gesamtgestaltung um? Die sind auch nicht alle tot und müssen auch nicht Schlangenlinien fahren. Die machen das, was in ganz Deutschland der absolute Normalfall ist: Die Fahrbahn benutzen (nicht nur abschnittsweise!), auf der rechten Straßenseite (überall). Dann muss man so einen Mist auch nicht veranstalten oder darauf reagieren. Aber gerade mit den ach so schutzbedürftigen Spielt man gefährliche Spielchen. Die sich dann wieder beschweren, wann denn endlich der sagenumwobene »gute Radweg« kommt. Die daneben heulen nicht so rum. Die haben ihn schon. 3,50 m breit und meistens bester Belag.

»Meine Hoffnung: Allen muss dort mehr als klar gemacht werden, dass Radler aus beiden Richtungen kommen. Sonst bin ich wenig begeistert.«

Putzig, nicht? Erst stellt man sich hin und sagt sinngemäß: »Autofahrer sind zu blöde zu raffen, dass da Radfahrer direkt vor ihrer Nase auftauchen können. Die fahren da ständig rein.« (Was schon rein statistisch betrachtet ein frei erfundenes Märchen ist. Vor der eigenen Nase sieht man weit eher hin und reagiert entsprechend.) Und dieselben Menschen sollen jetzt auf ein mal noch zusätzlich kapieren, dass sie jederzeit aus allen Richtungen mit Radfahrern rechnen müssen. Wie passt das eigentlich zusammen? Die Antwort ist einfach: Tut es nicht. Die können alle Auto fahren, solange man ihnen die Umstände nicht gar zu widrig gestaltet. Dann passiert im Wesentlichen auch nichts.

Es gibt nur ein paar wenige, die einfach nicht sozialverträglich fahren wollen. Die sind zwar selten, aber dafür schlägt deren Verhalten umso mehr durch, wenn man sie erlebt. Die fahren dann zwar zumeist auch keinen an, aber bedrängen, beleidigen und schneiden, wo sie können. Das sind dann allerdings höchstwahrscheinlich dieselben Knallchargen, die auf der Autobahn auch nicht viel netter mit Ihresgleichen umgehen. Die sind das Problem. Niemand sonst. Die aus dem Verkehr gezogen und schon wird es weitaus angenehmer für alle – und sicherer. Aber das Tabu will man nicht ansprechen, dass man in DE total easy Straftaten begehen (und damit davon kommen) kann, sobald man im Auto sitzt. Trotz Nummernschildern und all dem Trara, was man da drum angelegt hat. Wers nicht glaubt, kann ja mal eine Anzeige mit Nummernschild und Ort und Zeit aufgeben, wenn er mal wieder bedrängt wird und sehen was passiert. Und genau deshalb ist in DE das Grundvertrauen in andere Verkehrsteilnehmer einfach weg. Obwohl es dazu eigentlich keine ernsthaften Gründe gibt bis auf ein paar seltene Nervensägen.

18.08.2017

Ja man kann "Geisterradeln" - aber der dafür vorgesehene Weg muss halt mindestens 5 Meter breit sein, wenn man auch noch Fußgänger draufpresst.

.

Nicht das Grundprinzip des 2-Richtungs-Radwegs ist das Problem, sondern die mangelhafte Radverkehrsplanung in Augsburg, die eben nicht den erhöhten Platzbedarf bei Begegnungsverkehr akzeptieren und konsequent umsetzen möchte.

18.08.2017

»Nicht das Grundprinzip des 2-Richtungs-Radwegs ist das Problem«

Doch, ist es. Die meisten Unfälle, die durch Geisterfahrerei verursacht werden, sind nämlich an den Knotenpunkten – genau da, wo es im Zusammenhang mit Radwegen ohnehin schon oft knallt. Klar, auf der Strecke wird es damit nicht weniger. Da wird dann nur zumeist großzügig auf den Gehwegteil ausgewichen. Auch illegal, juckt nur keinen in so einer Situatione. Aber genau wie im Artikel beschrieben, ist man am Knoten eben rechts im Augenwinkel des in die Kreuzung oder Einmünding einfahrenden, der schlicht nicht damit rechnet, dass ihm jemand direkt von rechts auf dem Hochbord kommend in die Seite semmelt. Der hat mehr damit zu tun, nach links zu sehen, wo der restliche Fahrverkehr herkommt. Das ist nun einmal die in DE normale Fahrweise, dass man erst mal auf den von links kommenden Verkehr achtet, weil der eben eine Spur früher zum Problem werden könnte. Dass man noch eine zweite Spur davor setzt, sodass man jetzt in einem schönen rechts-links-rechts-Wechsel alles x mal abscannen muss, ist nicht vorteilhaft – für keinen der Beteiligten.

17.08.2017

Nein, das schließt sich aus. Wenn man etwas als gefährlich befindet, kann es nicht manchmal nötig sein. Schon gar nicht an extrem kritischen Stellen.

Allerdings ist das Geisterradeln gar nicht an allen Stellen gefährlich. An vielen sogar total ungefährlich und korrektes Fahren dafür mit viel Unbequemlichkeit verbunden.

Nehmen wir als Beispiel die Haunstetter Straße. Glauben Sie im Ernst wenn jemand von der Sportanlage Süd zur Araltankstelle beim Dürren Ast will, dass er für die 300 m unter der Haunstetter Straße durchfährt und bei der Tankstelle dann an der Fußgängerampel die Straße überquert. Oder auch wenn er bis zu Premium Aerotec will, ist er auf dem sehr breiten Radweg, an dem sich mühelos zwei Radfahrer begegnen können, gewiss nicht schlechterr aufgehoben als auf der anderen Seite, wo er wegen der Abbiegern und Straßenbahngleisen obwohl bevorrechtigt mittels Vorfahrt gewähren Schildern an jeder Straßeneinmündungezum Abbremsen gezwungen wird. Ein Kuriosum ohnedies die Beschilderung für beide Kreuzungsseiten.

Auch wenn man an normalen Tagen um die WWK-Arena herum unterwegs ist, tut das keinem weh. Fußgänger gibt es da so gut wie nicht. Kommt jemand entgegen weicht man eben auf den Fußweg aus.

Das Problem wird überhaupt erst durch die Vorschrift geschaffen, dass man Radwege nicht in beide Richtungen benutzen darf. Wäre das nicht so, wären auch alle Verkehrsteilnehmer besser darauf eingestellt.

Dass Fahrradfahrer unbeleuchtet fahren ist ein grundsätzliches aber anderes Thema.

Was gar nicht geht - aber leider gar nicht so selten zu beobachten ist, sind Radfahrer die auf schmalen auf der Fahrbahn abmarkierten Streifen in der Gegenrichtung fahren. Dort gibt es null Ausweichmöglichkeit. Der Ausweicher landet auf jeden Fall auf der Motorhaube eines arglosen Autofahrers.

Fazit: Wenn das Mitbenutzen eines Radweges in Gegenrichtung an der Stadtbachstraße und der RAN-Tankstelle geht, geht es überall.

18.08.2017

»Nein, das schließt sich aus. Wenn man etwas als gefährlich befindet, kann es nicht manchmal nötig sein. Schon gar nicht an extrem kritischen Stellen.«

Richtig. Es hat ja schließlich einen Grund, warum man sich irgendwann mal darauf geeinigt hat, dass man auf einer Straßenseite in eine Richtung fährt. Fällt nicht vom Himmel.

»Oder auch wenn er bis zu Premium Aerotec will, ist er auf dem sehr breiten Radweg, an dem sich mühelos zwei Radfahrer begegnen können,«

Darüber reden wir noch mal, wenn Sie mit einem Anhänger unterwegs sind. Am besten der Gegenverkehr auch noch. Die Dinger sind gerade so OK, wenn man alleine drauf rum gurkt, aber nicht auch noch für Begegnungsverkehr. Einfach mal die ERA 2010 lesen, da steht schon eine Menge drin, was man letztlich als Mindestmaße interpretieren sollte.

»wo er wegen der Abbiegern und Straßenbahngleisen obwohl bevorrechtigt mittels Vorfahrt gewähren Schildern an jeder Straßeneinmündungezum Abbremsen gezwungen wird.«

Knaller, nicht? Muss schon irre sicher sein, wenn man dann doch noch mal an jeder Ecke ohnehin fragwürdige Schilder aufstellen muss, obwohl man ein paar Meter weiter links von ausnahmslos jedem rechtzeitig gesehen und bemerkt wird. Diese ganzen Sonderlösungen sind ein Rumdoktern an Problemen, die man sich selbst überhaupt erst geschaffen hat. Wie viele Schilder haben Sie schon gesehen, die »vorsicht, Querverkehr« oder »Vorsicht beim Abbiegen« signalisieren, wenn dort kein Radweg vorhanden ist? Braucht keiner. Wenn man da auftaucht, wo jeder Fahrverkehr erwartet, nämlich auf der Fahrbahn (deswegen heißt die auch so), dann klappt das eigentlich weitestgehend von alleine. Die Leute sind ja nicht total bescheuert. Nur sobald man Extrawürste zu braten anfängt, geht der Ärger los.

»Dass Fahrradfahrer unbeleuchtet fahren ist ein grundsätzliches aber anderes Thema.«

Und statistisch völlig untergeordnet. Einfach mal nachsehen, was dazu in der veröffentlichen Statistik der Augsburger Polizei steht. Dort tauchen technische Defekte & Co. höchstens als Mini-Schnitz im Tortendiagramm auf, während Geisterfahrerei bei inzwischen über 30% angelagt ist. Wer es mit Verkehrssicherheit ernst meint, fängt bei den dicken Fischen an, nicht beim Kleinkram, der kaum Potenzial hat, irre Mengen Unfälle zu verhindern.

»Wenn das Mitbenutzen eines Radweges in Gegenrichtung an der Stadtbachstraße und der RAN-Tankstelle geht, geht es überall.«

Gerade die RAN-Tankstelle zeigt eben, dass es dort nicht geht. Das ist ein bekannter Unfallschwerpunkt, bei dem durch den vielen ein- und ausfahrenden Verkehr in Kombination mit der behördlich vormals angeordneten Geisterfahrerei ein Unfall nach dem anderen passiert ist. Jetzt hat man die Stelle »entschärft«, indem man die Geisterfahrerei nicht mehr vorschreibt, sondern erlaubt. Tolle Lösung. Und der Oberknaller: Im Tunnel selbst ist dann ohnehin entweder Fahrbahn oder Schieben angesagt, weil das inzwischen ein reiner Gehweg ist. Also auch wieder das beschriebene hin und her. Man wird rumgeschubbst wie ein Gummiball. T-30 da hin, anständige Beleuchtung in den Tunnel (die kann man mit LEDs recht kostengünstig realisieren) und fertig ist der Lack. Die Autofahrer sind ja nicht bescheuert. Wenn da einer mit dem Mofa oder Roller fährt, müssen sie auch den Fuß vom Gas nehmen. Aber stattdessen lauter verrücktes Zeug, was man so mit keinem Autofahrer machen würde.