Geldstrafen nach illegalem Autorennen
Im Oktober vergangenen Jahres testeten junge Männer auf der B17 ihre aufgemotzten Sportautos aus. Ihr Pech: Am Tag zuvor war ein neues Gesetz in Kraft getreten. Nun wurde in Augsburg der erste Prozess dieser Art verhandelt
Es ging eigentlich um nicht besonders viel, wenn man andere Gerichtsverhandlungen als Maßstab nimmt. Sondern um geringe Geldstrafen. Wer am Mittwoch im Strafjustizzentrum auftauchte, konnte angesichts des öffentlichen Interesses allerdings den Eindruck gewinnen, es handele sich um einen Mordprozess. Tatsächlich war der Fall nicht aufgrund der möglichen Strafhöhe ungewöhnlich, sondern aufgrund der angeklagten Straftat. „Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ lautete sie. Ein illegales Autorennen also, das sich 2017 auf der B17 abgespielt haben soll. Genauer: am 14. Oktober 2017.
Erst am Tag zuvor war der Paragraf dazu überhaupt in Kraft getreten, bis dahin waren vergleichbare Fälle oft nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt worden. Seither werden Organisation und die Teilnahme an illegalen Rennen als Straftat eingestuft. Erstmals sind nun in Augsburg zwei Autofahrer auf Basis des Gesetzes verurteilt worden. Amtsrichterin Susanne Scheiwiller verurteilte einen 26-Jährigen und einen 24-Jährigen zu Geldstrafen von 1500 und 2000 Euro. Damit kamen beide Angeklagte günstiger weg als mit den ursprünglichen Strafbefehlen, die Geldstrafen von 4500 und 6000 Euro vorgesehen hatten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.