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Justiz
12.07.2018

Geldstrafen nach illegalem Autorennen

Die Polizei stoppte im Oktober mehrere getunte Fahrzeuge. Hatten die Fahrer ein illegales Rennen veranstaltet? Um diese Frage ging es im Prozess. Am Ende akzeptierten zwei Männer einen Strafbefehl.

Im Oktober vergangenen Jahres testeten junge Männer auf der B17 ihre aufgemotzten Sportautos aus. Ihr Pech: Am Tag zuvor war ein neues Gesetz in Kraft getreten. Nun wurde in Augsburg der erste Prozess dieser Art verhandelt

Es ging eigentlich um nicht besonders viel, wenn man andere Gerichtsverhandlungen als Maßstab nimmt. Sondern um geringe Geldstrafen. Wer am Mittwoch im Strafjustizzentrum auftauchte, konnte angesichts des öffentlichen Interesses allerdings den Eindruck gewinnen, es handele sich um einen Mordprozess. Tatsächlich war der Fall nicht aufgrund der möglichen Strafhöhe ungewöhnlich, sondern aufgrund der angeklagten Straftat. „Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ lautete sie. Ein illegales Autorennen also, das sich 2017 auf der B17 abgespielt haben soll. Genauer: am 14. Oktober 2017.

Erst am Tag zuvor war der Paragraf dazu überhaupt in Kraft getreten, bis dahin waren vergleichbare Fälle oft nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt worden. Seither werden Organisation und die Teilnahme an illegalen Rennen als Straftat eingestuft. Erstmals sind nun in Augsburg zwei Autofahrer auf Basis des Gesetzes verurteilt worden. Amtsrichterin Susanne Scheiwiller verurteilte einen 26-Jährigen und einen 24-Jährigen zu Geldstrafen von 1500 und 2000 Euro. Damit kamen beide Angeklagte günstiger weg als mit den ursprünglichen Strafbefehlen, die Geldstrafen von 4500 und 6000 Euro vorgesehen hatten.

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