Gericht urteilt: Auch Richter haben ein Recht auf Liebe
Plus Anwälte hatten sich beschwert, dass ein Paar gemeinsam in einer Strafkammer arbeitet. Doch ein entsprechender Antrag wurde nun abgelehnt.
Das Augsburger Landgericht hat kein Problem damit, dass ein Paar gemeinsam in einer Strafkammer arbeitet. Das Gericht hat einen Befangenheitsantrag gegen die beiden abgelehnt. Der Ärger in diesem Steuerhinterziehungsprozess ist damit aber noch nicht vorbei.
Wie berichtet, hatten die Verteidiger Adam Ahmed und Sven Gaudernack moniert, dass das Paar zusammen in der 10. Strafkammer arbeitet. Sie sehen dadurch die richterliche Unabhängigkeit und die professionelle Distanz der Berufsrichter in Gefahr. Doch andere Richter dieser Kammer sehen das nicht so. Sie haben den Befangenheitsantrag zurückgewiesen. Die Begründung lautet, vereinfacht gesagt: Nur weil sie ein Paar sind, bedeutet das nicht, dass sie nicht neutral und unparteilich urteilen können. Das Präsidium des Landgerichts wusste nach Angaben von Präsident Herbert Veh von der Beziehung zwischen den Richtern. Einwände hatte es aber keine.
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