Gericht verurteilt Foltermörder zu lebenslanger Haftstrafe
Piotr S. hat seine Freundin aus Eifersucht gefoltert und tot geprügelt. Wie lange muss er jetzt mindestens im Gefängnis bleiben?
Es war Mord: Piotr S., 32, ist am Freitagvormittag vor dem Augsburger Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Freundin gefoltert und zu Tode geprügelt hat. Die Tat spielte sich am 25. Oktober vorigen Jahres in einer Unterkunft für überwiegend aus Polen stammende Leiharbeiter in Großaitingen (Kreis Augsburg) ab. S. war von Eifersucht getrieben, weil er fälschlicherweise dachte, seine Freundin betrüge ihn. Die lebenslange Haftstrafe bedeutet, dass ein Verurteilter erst nach 15 Jahren im Gefängnis die Chance hat, auf Bewährung freizukommen.
Der Angeklagte habe einen "absoluten Besitzanspruch" über seine Freundin Marlena P., 33, erhoben, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser. Sein Verhalten sei extrem "rücksichtslos" und "eigensüchtig" gewesen. Dass er alleine aus - einer zudem falschen - Eifersucht heraus Marlena P. totgeschlagen habe, wertete das Schwurgericht als einen "niedrigen Beweggrund" und damit als ein Mordmerkmal. Der Ablauf des Mordes sei "äußerst gewaltsam" und für das Opfer "äußerst schmerzhaft" gewesen.
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Und wir gewähren Piotr wieder freie Kost und Logis bis an das Lebensende...