Günstige Wohnungen in Augsburg: Beschluss in die richtige Richtung
Die Kräfte des Marktes haben die Immobilienpreise in Augsburg nach oben getrieben. Mehr Regulierungen sind ein Ansatz, doch allein das wird nicht helfen.
Neubaugebiete in Augsburg werden künftig einheitlich 30 Prozent geförderte Wohnungen oder andere günstige Wohnformen bekommen. Lange wurde um diesen Beschluss gerungen, aber er weist in die richtige Richtung. Denn die Mechanismen des freien Marktes haben in den vergangenen Jahren Immobilien- und Mietpreise massiv nach oben katapultiert – über ein Maß hinaus, das gesellschaftlich als wünschenswert betrachtet werden kann. Der Eingriff der Stadt soll die Preisspirale verlangsamen, aber die Richtlinien alleine schaffen noch keine Wohnungen. Es muss gebaut werden und die Voraussetzungen dafür müssen stimmen, damit neue Wohnungen entstehen und ein Teil davon auch für die untere und mittlere Einkommensschicht bezahlbar ist. Ohne die Bauwirtschaft geht das nicht.
Drei Tage vor der Wahl herrscht Harmonie im Regierungsbündnis
Das Regierungsbündnis hat das Thema nach sechs Jahren Auseinandersetzung einvernehmlich geregelt. Die CSU hat sich von ihrem Standpunkt, Investoren nicht zu viele Auflagen zu machen, wegbewegt, auch wenn ihr dabei ein gewisses Bauchgrimmen anzumerken ist. SPD und Grüne haben weitergehende Forderungen zwar gestellt, aber nicht darauf beharrt. Es herrschte geradezu Harmonie, die man drei Tage vor der Wahl nicht erwartet hätte. Das mag daran liegen, dass den Räten die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem wegweisenden Thema wichtig war, wie sie selbst glaubhaft betonten. Man kann es aber auch als Fingerzeig darauf sehen, dass das Dreierbündnis funktioniert – und es sich offenhalten möchte, dies in den kommenden sechs Jahren fortzusetzen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ausgerechnet die untere Einkommensschicht braucht keine Stellplätze für Autos. Und gerade die sind mit ein Kostentreiber beim Bauen. Das sollte bei den Planungen berücksichtigt werden, über den bürokratischen Stumpfsinn der Stellplatzverordnung hinweg.