Plus Viele Jugendliche machen sich keine Gedanken, dass ihre Chat-Beiträge strafrechtlich relevant sind. Umso wichtiger ist es, dass Polizei und Justiz jedem Fall nachgehen.
Die meisten Jugendlichen, so hat es sich bislang in etlichen Prozessen am Augsburger Amtsgericht herausgestellt, haben die Videos, Sticker und Texte, in denen gegen Flüchtlinge gehetzt oder die Opfer des Holocausts verspottet wurden, aus vermeintlichem Spaß und Gedankenlosigkeit in den sozialen Medien weiter verbreitet. In der Regel steckte kein rechtsextremes Gedankengut dahinter. Dass sie sich damit der Volksverhetzung oder des Verwendens von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen, wie es im Strafgesetzbuch heißt, strafbar machten, war ihnen offenbar nicht klar.
Das fehlende Bewusstsein, das erschreckt und aufhorchen lässt, ist das eine Problem. Das andere ist die Art der Verbreitung. Während früher der eine oder andere Jugendliche vielleicht aus Dummheit heimlich ein Hakenkreuz an eine Wand schmierte, werden heute über soziale Medien massenhaft Sprüche und Zeichen weitergeleitet, bei denen es längst nicht mehr um die Frage nach der Grenze des guten Geschmacks geht. Mit wenig Aufwand lassen sich diese Bilder, Videos und Texte selbst erstellen oder mit nur einem Klick weiterverbreiten.
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