
Hund beißt ein Kind
Frau nimmt Strafe ohne Prozess an
Einen Tag vor einem Prozess beim Jugendschutzgericht hat eine Hundehalterin ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zurückgenommen. Die 25-Jährige hatte im April 2019 ihrem Vierbeiner, eine Schäferhund-Art, in der Vogesenstraße in Kriegshaber Gassi geführt. Als eine achtjährige Schülerin auf ihrem Fahrrad vorbeifuhr, riss sich der Hund los und biss der kleinen Radlerin in die Hüfte. Das Mädchen erlitt eine Prellung und Hautabschürfungen. Das Amtsgericht erließ gegen die Hundehalterin einen Strafbefehl über 900 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 30 Euro). Dagegen wehrte sich die Frau. Sie zog aber nun ihren Einspruch zurück, sodass die Verurteilung mit 30 Tagessätzen rechtskräftig ist. (utz)
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