Im Bafög-Antrag tauchte das Vermögen nicht auf
Eine Studentin kassierte 8000 Euro Beihilfe zu Unrecht und stand mit ihren Eltern vor Gericht. Am Ende kamen alle drei aber glimpflich davon
Wer vom Staat finanzielle Unterstützung bekommen will, sei es Grundsicherung, Hartz IV, Kindergeld oder Ausbildungshilfe, muss sein Einkommen und sein Vermögen offenlegen. Denn es gibt Grenzen. Beim Ausfüllen des Antrags „vergisst“ mancher, dass er ein dickes Sparkonto oder Wertpapiere sein eigen nennt. Wer falsche Angaben macht und dann kassiert, macht sich des Betrugs strafbar. Wie eine junge Studentin und ihre Eltern, die beim Bafög (Bundesausbildungs-förderungsgesetz) mit Absicht oder versehentlich rund 8000 Euro Beihilfe zu Unrecht bezogen. Die Eltern und ihre Tochter mussten vor Jugendrichter Günther Baumann auf die Anklagebank, kamen aber am Ende glimpflich davon.
Im Oktober des Jahres 2015 hatte die damals 20-jährige und damit nach dem Jugendrecht noch heranwachsende Frau beim Studentenwerk Bafög beantragt. Ihr Vater, 53, füllte das Formular aus und gab an, seine Tochter verfüge über kein eigenes Vermögen. Tatsächlich waren aber auf einem Konto der Studentin 33000 Euro angelegt. Das Studentenwerk bezahlte für ein Jahr rund 8000 Euro Bafög aus. Auch beim Antrag für das Folgejahr wurde das Sparvermögen verheimlicht. Durch einen Datenabgleich wurde ruchbar, dass die Tochter Zinseinkünfte hatte. So flog der Schwindel schließlich auf. Die Auszahlung der Unterstützung für das zweite Jahr unterblieb.
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