Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Islamistische Propaganda: Gericht verurteilt Mann wegen Volksverhetzung

Augsburg
27.05.2017

Islamistische Propaganda: Gericht verurteilt Mann wegen Volksverhetzung

Ein Mann soll islamistische Propaganda im Internet verbreitet haben und landet deshalb vor Gericht. Warum er dort noch einmal um eine Gefängnisstrafe herumkommt.
Foto: Alexander Kaya

Ein Mann soll islamistische Propaganda im Internet verbreitet haben und landet deshalb vor Gericht. Doch er kommt noch einmal um eine Gefängnisstrafe herum.

Die Verhandlung dauert nicht lange, da zitiert der Angeklagte das Grundgesetz. Artikel 5, es geht um die Meinungsfreiheit. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, trägt der Mann also vor, der ohne Anwalt vor dem Augsburger Amtsgericht steht. Eine Verteidigungsstrategie, die in sich zusammenfällt, als der Richter ihn darauf hinweist, dass es einen zweiten Absatz zum Artikel 5 gibt. Darin steht, dass dieses Recht nicht schrankenlos gilt.

Anklage unter anderem wegen Volksverhetzung

Worum geht’s? Der Angeklagte, ein 27-Jähriger aus Augsburg, soll um den Jahreswechsel von 2015 auf 2016 herum auf das soziale Netzwerk Facebook Schriftstücke eingestellt haben, in denen unter anderem dazu aufgerufen wird, sich an dem bewaffneten Kampf in Syrien zu beteiligen. So steht es in der Anklage. Und dann soll der 27-Jährige Anfang Januar noch ein Video bei Facebook eingestellt haben, indem in aggressiver Weise dazu aufgerufen werde, gegen Nichtmuslime vorzugehen. In einer weiteren Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, sich zwischen Juni und August 2016 nicht bei seinem Bewährungshelfer gemeldet zu haben, was er wegen eines vorherigen Urteils noch bis 2019 monatlich tun muss.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.05.2017

Super Urteil; Und dann € 3000,00 Strafe, von was soll er die den zahlen! Eine Frau, die ihre GEZ Gebühren nicht zahlt wird eingelocht!

27.05.2017

alles gut , alles bestens !! haut den Cristen die Rübe runter , ist ja nicht Strarfbar ??? oder doch ?? ja nichts genaues weiß man nicht !! oder Doch ?? er hat ja eine günstige Sozialprognose

27.05.2017

Und dann soll der 27-Jährige Anfang Januar noch ein Video bei Facebook eingestellt haben, indem in aggressiver Weise dazu aufgerufen werde, gegen Nichtmuslime vorzugehen.

.

Der 27-Jährige hatte sich selbst eine günstige Sozialprognose attestiert und daher eine Bewährungsstrafe für sich gefordert.

.

Dann ist ja alles gut...