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Augsburg
23.06.2011

Jurist: Maxstraßen-Verbot für Schläger "rechtlich sehr bedenklich"

Hat schwere rechtliche Bedenken gegen ein Lokal-übergreifendes Hausverbot für Schlager: der bekannte Blogger, Strafrechtler und Anwalt Udo Vetter.
Foto: privat

Ein Lokal-übergreifendes Hausverbot für Schläger, wie es in Augsburg geprüft wird, ist rechtlich sehr bedenklich. Das sagt der bekannte Strafrechtsexperte Udo Vetter.

Im Kampf gegen Lärm, Gewalt, und Alkoholprobleme in der Innenstadt prüfen Augsburgs Polizeipräsident Gerhard Schlögl und der designierte Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) derzeit eine neue Lösung. Sie wollen Gastwirte dazu bewegen, bei Schlägern ein gaststättenübergreifendes Hausverbot zu verhängen. „Das müsste so funktionieren wie bei gewaltbereiten Hooligans, die ein bundesweites Stadionverbot bekommen“, sagte Schlögl. Bei Straftätern könnte man auch über ein vorübergehendes Aufenthaltsverbot in der nächtlichen Maximilianstraße nachdenken.

Augsburg wäre nicht die erste Stadt mit einer solchen Maßnahme. Auch in Osnabrück unterrichten sich die Discobetreiber neuerdings gegenseitig über die Namen gewalttätiger Gäste. Wird jemandem in einem Lokal ein Hausverbot erteilt, gilt dieses auch in weiteren 17 Lokalen.

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