Warum die Klagen gegen den Sport-Campus scheiterten
Der Post SV muss keine Lärm absorbierende Fassade an seinem neuen Gebäude an der B 17 anbringen. Das Verwaltungsgericht begründet nun seine Entscheidung.
Bereits Ende Juli hatte das Augsburger Verwaltungsgericht entschieden, dass der Post SV Augsburg die Fassade seines im Bau befindlichen Sport-Campus nicht mit einer zusätzlichen Lärm absorbierenden Schicht ausrüsten muss. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor, mit der das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen der Stadt Stadtbergen sowie zweier Privatkläger gegen die Genehmigung zum Neubau eines Sportcampus auf dem Sheridan-Gelände abgewiesen hat.
Gebäude wird 90 Meter lang
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