Keine Beatmungsplätze? Uniklinik widerspricht Virologen Kekulé
Plus Gab es in Augsburg zeitweise keine Beatmungsplätze mehr für Corona-Patienten? Was das Uniklinikum zu einer Aussage des bekannten Virologen Prof. Kekulé sagt.
In den vergangenen Wochen war die Uniklinik Augsburg immer wieder in den Schlagzeilen: Es ging um Mitarbeiter, die aufgrund der Corona-Pandemie am Limit arbeiten, einen Aufnahmestopp für Patienten, die nicht zwingend sofort behandelt werden müssen, Warteschlangen bei Operationen. Die Situation ist angespannt, sagt Ärztlicher Direktor Prof. Michael Beyer, die Mitarbeiter arbeiten am Limit. In einem Nebensatz warf der Virologe Prof. Alexander Kekulé, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle (Saale), vergangene Woche in seinem Podcast "Kekulés Corona-Kompass #130" ein, dass die Intensivstationen der Augsburger Uniklinik jüngst "komplett voll" waren und es so keine Beatmungsplätze mehr für Covid-19-Patienten gegeben hätte. Was ist dran?
Solche Aussagen würden "Verunsicherung schaffen"
Prof. Michael Beyer weist diese Aussage zurück. "Wir wissen nicht, woher Herr Kekulé diese Informationen bezogen hat. Es stimmt jedenfalls nicht, dass es keine Beatmungsplätze für Corona-Patienten mehr gab." Die Augsburger Uniklinik hält es für schwierig, wenn durch solche Aussagen gerade in Krisenzeiten mit "Fake News" Verunsicherung in der Bevölkerung geschaffen werde. Die Zahl freier Kapazitäten werde täglich den verschiedenen Registern (DIVI, IVENA, etc.) gemeldet und seien somit transparent. In Augsburg konnten bislang alle Covid-19-Patienten entsprechend versorgt werden. "Ja, wir konnten bislang jedem Covid-19-Patienten, der Unterstützung bei der Atmung brauchte, diese Unterstützung auch geben. Da Augsburg besonders betroffen war, wurden, um Ressourcen zu schaffen, auch intensivpflichtige beziehungsweise beatmete Patienten in kooperierende Kliniken verlegt", berichtet Beyer. Dies allerdings werde zunehmend schwieriger, da auch andere Kliniken inzwischen am Rande der Belastbarkeit arbeiten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
"Eine solche Angabe ist nicht möglich, da Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht im Detail mitteilen müssen, woran sie erkrankt sind."
Für eine normale Krankheit stimmt das...
https://www.dgbrechtsschutz.de/aktuelles/coronavirus-faq/coronavirus-mitteilungspflicht/
>> Das neue Corona-Virus unterliegt aber einer behördlichen Meldepflicht. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss die Infektion unverzüglich unter Angabe Ihrer persönlichen Daten dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Das Amt leitet dann Maßnahmen ein, zu denen auch solche zur Bekämpfung der Krankheit im Betrieb Ihres Arbeitgebers gehören. <<