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Augsburg
13.04.2018

Kita-Debakel: Muss die Stadt tatsächlich 28 Millionen zurückzahlen?

Augsburg bangt um 28,5 Millionen Euro für Kitas. Es scheint sich eine Lösung anzubahnen. 
Foto: Daniel Naupold, dpa (Symbolbild)

Augsburg muss womöglich 28 Millionen Euro zurück bezahlen. Hinter den Kulissen laufen Gespräche. Oberbürgermeister Gribl ist „vorsichtig optimistisch“.

Nach dem 28-Millionen-Desaster der Stadt Augsburg gibt es noch keine Entwarnung. Allerdings scheinen die bisherigen Gespräche zwischen Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) und dem Freistaat nicht ganz schlecht zu verlaufen. Gribl erklärte am Freitag auf Anfrage, dass er nach mehreren Gesprächen „vorsichtig optimistisch“ sei.

Wie berichtet droht der Stadt eine Rückzahlungsforderung des Freistaats über 28,5 Millionen Euro. Hintergrund war der verspätete Antrag für staatliche Zuschüsse für nicht-städtische Kitas durch das Jugendamt im vergangenen Sommer. Gribl, der auch stellvertretender CSU-Vorsitzender ist, hat inzwischen mit Ministerpräsident Markus Söder und der neuen Sozialministerin Kerstin Schreyer (beide CSU) gesprochen. Wie schon ihre Vorgängerin Emilia Müller habe Schreyer signalisiert, dass sie eine Rückzahlungsaufforderung abwenden wolle. Voraussetzung sei aber, dass man eine rechtssichere Grundlage findet.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

16.04.2018

Auch bei der Landeshauptstadt München gelang es schließlich mit einer geschickten und konsequenten Arbeitsweise, einen Großteil desjenigen Geldes doch noch einzutreiben, das im Sozialreferat bei Stadtjugendamt München aufgrund von verschlamperten Abrechnungen ( für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ) schon fast verloren schien. Auch bei der Landeshauptstadt München mussten die dafür Verantwortlichen ihren Hut nehmen.
Daher bin ich durchaus optimistisch, dass ein ähnliches, sog. "Gentlemen Agreement" in Augsburg zu guter Letzt tatsächlich gelingen wird.

14.04.2018


Zu den personellen Konsequenzen bezüglich der Amtsleiterin:

Eine Leserbriefschreiberin ist heute der Meinung, dass der Umstand, dass Frau Nölke-Schaufler die Stelle der Amtsleiterin über den Weg einer Klage erhalten habe für das aktuelle Problem bedeutungslos sei und dass es mangelnder Respekt für den Richterspruch sei, dass sie wegen des Fehlers in einer Abteilung ihres Amtes nun das Feld räumen müsse.

Das kann ich nicht so sehen. Richtig ist, dass Frau Nölke-Schaufler jedes Recht hatte, eine intransparente Stellenbesetzung gerichtlich klären zu lassen. Da sie Erfolg hatte kann ihr niemand ihr Handeln verübeln.

Andererseits heißt intransparente Stellenausschreibung noch nicht, dass Frau Nölke-Schaufler qua Richterspruch die bessere Wahl zur zunächst bevorzugten Kandidatin war. Im Jugendamt treffen zwei Fachgebiete aufeinander – die Verwaltungsarbeit und die sozialpädagogische. Für letztere hat Frau Nölke-Schaufler vielfach attestiert große Kompetenzen. Aber hatte sie diese auch für die Verwaltungsarbeit und ihre juristische Seiten? Der erste Vorschlag der "Verwaltung" zur Stellenbesetzung präferierte wohl eine Juristin. Legte das Hauptgewicht also auf die förmliche Komponente der Amtsführung. Das war bei der Stellenaussschreibung offenbar nicht entsprechend kenntlich gemacht worden. Später maß man dann wohl der Sozialpädagogik mehr Bedeutung bei.

Frau Nölke-Schaufler fällt nun just der Anteil der Stellenbeschreibung für die Leitung des Jugendamts auf die Füße, der mit Verwaltung und nicht mit Sozialpädagogik zu tun hat. Sie hat sich aber für die ganze Stelle beworben und sich für eine geeignete Leiterin gehalten und nicht nur auf eine halbe. Sie trägt deshalb selbstverständlich die Verantwortung für den Fehler in ihrer Abteilung. Sie war nach der Allgemeinen Geschäftsordnung zuständig und hätte ihren Laden eben so organisieren müssen, dass... Man kann sich aus einer gut dotierten Stelle nicht nur die Aspekte rauspicken, die einem liegen.

14.04.2018

Warum denn immer gleich so bösartig? Spricht da der der Neid der Besitzlosen?