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  3. Prozess in Augsburg: Klage gegen die Stadt Augsburg: Gastronomen verlieren vor Gericht

Prozess in Augsburg
30.04.2019

Klage gegen die Stadt Augsburg: Gastronomen verlieren vor Gericht

Wie gut es in einem Lokal schmeckt, ist das eine, wie ordentlich es dort hinter den Kulissen zugeht das andere. Bürger können entsprechende Kontrollberichte einfordern.
Foto: Daniel Reinhardt, dpa (Symbolbild)

Das Augsburger Marktamt gibt Bürgern auf Anfrage Kontrollberichte aus Restaurants heraus. Augsburger Gastronomen wollten das für ihre Lokale verhindern.

Die Stadt Augsburg muss einem Bürger Berichte über Lebensmittelkontrollen in zwei Restaurants herausgeben. Das hat am Dienstagmittag das Augsburger Verwaltungsgericht entschieden. Ein Mann aus dem Landkreis Augsburg hatte im Januar angefragt, wann die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in den Betrieben stattgefunden haben, und diese Berichte angefordert, falls es zu Beanstandungen gekommen war. Der Mann berief sich dabei auf das Verbraucherinformationsgesetz.

Mehr Bürger fragen in Augsburg Kontrollberichte an

Ein Ansinnen, dem die Stadt nachkommen wollte, da sie ihrer Ansicht nach dazu rechtlich verpflichtet ist. Bevor solche Berichte nach draußen gehen, müssen die betroffenen Gastronomen allerdings angehört werden – und in diesem Fall klagten die beiden Betreiber gegen die Stadt, um die Herausgabe der Informationen an den Mann aus dem Landkreis Augsburg zu verhindern. Es gehe auch um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“, so die Argumentation, zudem könnte der Eindruck erweckt werden, dass die von den Lebensmittelkontrolleuren der Stadt gemachten Feststellungen noch vorhanden seien. Soll heißen: Was immer auch in den angefragten Berichten stand, ist offenbar längst nicht mehr der aktuelle Stand. Die Gastronomen stören sich offenbar auch an dem Umstand, dass die Ergebnisse möglicherweise im Internet veröffentlich werden könnten, wie ihr Anwalt vor der 1. Kammer des Gerichtes darlegte. Wenn die Informationen einmal im Netz stünden, sagte er, „bekommt man sie nie wieder raus“.

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02.05.2019

Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher*innen und Restaurantgäste! Während der*die Bürger*in seitens des Staats immer schrankenloser durchleuchtet und überwacht wird, soll ausgerechnet eine so wichtige Frage wie die Hygiene in Restaurantküchen im Dunkeln bleiben?