Klare Worte
Es ging bei diesem Urteil nicht nur darum, zu klären, ob sich Parkplatzwächter Arthur Schifferer strafbar gemacht hat oder nicht: Für den Rechtslaien ging es darum, dass ein Gericht sagt, was bei der Parkplatzüberwachung erlaubt ist und was nicht. Arthur Schifferer und sein Vorgehen haben in den vergangenen Jahren stark polarisiert. Im Internetforum unserer Zeitung gibt es inzwischen mehr als 1500 Einträge dazu.
Das Augsburger Landgericht hat gestern klare Worte gefunden. So, wie Schifferer es gemacht hat, geht es nicht. Seine Ansprüche waren, so das Urteil, vielfach aus der Luft gegriffen, die Mittel zur Eintreibung seiner Forderungen völlig überzogen. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite war dem Gericht aber so wichtig, dass es sie ganz an den Anfang seiner Ausführungen gestellt hat. Falschparken auf privatem Grund braucht von den Betroffenen nicht hingenommen zu werden. Das hat bereits der Bundesgerichtshof so festgestellt. Schifferers Methoden waren nur die falschen. Ein Freibrief für Falschparker ist das Urteil aber nicht.
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