Dass Vermieter, die zu überdurchschnittlich günstigen Preisen vermieten, steuerliche Nachteile haben, ist kein Thema des Mietspiegels. Das Thema ist ein anderes.
Dass Vermieter, die zu überdurchschnittlich günstigen Preisen vermieten, steuerliche Nachteile haben, ist ein Thema des Steuerrechts und nicht des seit 2017 geltenden Mietspiegels. Denn das Finanzamt stuft das Vermieten weit unter Wert schon lange als sogenannte Liebhaberei ein, bei der z.B. Reparaturkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Es mag sein, dass der Mietspiegel es nun den Finanzbehörden vereinfacht, den Nachweis zur 66-Prozent-Regelung zu führen, doch noch einmal: Die Ursache ist er nicht.
Vielmehr attestiert der Mieterverein dem Zahlenwerk, das 2017 nach langen politischen Auseinandersetzungen eingeführt wurde, mit dafür gesorgt zu haben, dass die Mieten in Augsburg nicht mehr so stark steigen wie in der Vergangenheit. Ein mittelfristiger Vergleich von Angebotsmieten in Inseraten bestätigt diese Einschätzung auch.
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