Kommentar: Prüfer sind keine Richter
Ein Rechnungsprüfer ist kein Richter. Das hat sich jetzt in Kaufering gezeigt. Das Amtsgericht betrachtete jedenfalls die durch den damaligen Bürgermeister Dr. Klaus Bühler veranlasste Zahlung von 4000 Euro an einen Mieter, der seine Wohnung für eine Ärztehaus räumte, keineswegs als eine Schenkung, sondern als eine Leistung, für die es für die Kommune auch eine Gegenleistung gab.
Und wenn somit nichts verschenkt wurde, gibt es für den Markt auch nichts zurückzufordern. Zu einer solchen Rückforderung hatte sich der Marktgemeinderat nach dem Bericht der Rechnungsprüfer und auf Empfehlung einer Anwaltskanzlei veranlasst gesehen.
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