Wer zu günstig vermietet, erfährt steuerliche Nachteile. Warum die Regelung in dieser Form längst nicht mehr zeitgemäß ist.
Seit Jahren steigen die Mieten in deutschen Städten. Augsburg ist von dieser Entwicklung nicht ausgenommen. Vor allem Menschen mit geringerem Einkommen tun sich inzwischen schwer, günstige Wohnungen zu finden. Da ist es schon ein Glücksfall, wenn man auf einen Vermieter trifft, der nicht allzu viel Geld verlangt. Vor diesem Hintergrund erscheint es fast absurd, dass solche Vermieter steuerlich benachteiligt werden.
Verlangen sie eine Miete, die unter 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete liegt, können sie nicht alle Zinsen, Abschreibungen und sonstige laufenden Kosten der Immobilie absetzen. Sie werden quasi für ihre geringe Miete „bestraft“ und müssen das entweder hinnehmen, oder die Preise erhöhen.
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