Zweijähriger bei Unfall getötet: Strafrecht mindert Leid nicht
Nachdem in Pfersee ein Zweijähriger gestorben war, muss der Unfallfahrer 5400 Euro zahlen. Das Strafrecht kann das Leid der Angehörigen nicht mindern. Eines ist aber entscheidend.
Es kann so schnell gehen im Straßenverkehr. Eine kurze Unachtsamkeit, eine falsche Einschätzung – und im schlimmsten Fall werden Menschenleben ausgelöscht. Der Unfall in Pfersee, bei dem ein Zweijähriger getötet wurde, ist ein besonders tragisches Beispiel dafür.
Schwer getroffen davon sind alle Beteiligten. In erster Linie natürlich die Eltern, die einen Sohn verloren haben. Aber auch der Autofahrer, der das Kind nicht gesehen hat, und die Tagesmutter, die auf den Jungen aufgepasst hat, müssen mit dem, was geschehen ist, leben. Das Strafrecht kann das Leid der Angehörigen in solchen Fällen nicht mindern.
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