Kuriose Corona-Regeln sorgen in der Reisebranche für Ungerechtigkeit
Volle Reisebusse aus Nordrhein-Westfalen dürfen in Bayern fahren, bayerische Unternehmen müssen ihre Fahrzeuge halb leer lassen. Muss man das verstehen? Nein!
Etliche Wochen haben die Bürgerinnen und Bürger die Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mitgetragen. Der Großteil sah die Notwendigkeit der Regelungen ein. Dieses Verständnis bröckelt zusehends. Vor allem bei denjenigen, die wirtschaftlich betroffen sind. Kommt dazu das Gefühl, im Vergleich zu anderen Mitbewerbern ungerecht behandelt zu werden, kann man eine Akzeptanz nicht mehr erwarten. Der Fall des Reisebusunternehmens ist ein gutes Beispiel dafür. Wo bleibt die Logik, wenn in einem Fernbus oder in einem Zug alle Plätze besetzt werden dürfen, in einem Reisebus aber nicht?
Das Verwaltungsgericht Augsburg fällt eine Entscheidung
Es klingt bizarr, was der Geschäftsführer des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen erzählt. Demnach dürfen in Nordrhein-Westfalen etwa Reisebusse voll besetzt werden und so in Bayern herumreisen. Die Reisebusse der Kollegen aus der bayerischen Branche hingegen müssen weitestgehend leer bleiben. Muss man so etwas verstehen? Nein. Und schon gar nicht als betroffener Unternehmer. Nächste Woche soll am Verwaltungsgericht dazu die Entscheidung fallen. Man darf gespannt sein, ob in Augsburg erneut ein Urteil getroffen wird, das bayernweit Auswirkungen hat. Eines wird aber auf jeden Fall mal wieder deutlich: Für die Politik war es offensichtlich einfacher, einen kompletten Lockdown zu handhaben. Bei den Lockerungen entstehen jetzt viele Ungerechtigkeiten. Manches erscheint auch einfach nur sinnfrei.
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