Ladendiebin: Mongolin zurück nach Frankreich geschickt
Ladendiebstahl international: Eine Mongolin stahl in Augsburger Parfümerien und stand jetzt vor Gericht. Die Frau wurde zurück nach Frankreich geschickt. Von Klaus Utzni
Die Probleme für einen Häftling beginnen oft erst, wenn er wieder in Freiheit ist. So stand eine 30-jährige Mongolin gestern ziemlich ratlos im Strafjustizzentrum, nachdem sie wegen Bandendiebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und gleichzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen worden war.
Sie ist der deutschen Sprache nicht mächtig, hatte keinen Cent Geld und wollte nach Frankreich zurück, wo sie als chinesische Staatsangehörige politisches Asyl beantragt hatte. Ordnungs- und Sozialbehörden der Stadt lösten den Fall aber rasch und unkompliziert: Die Mongolin bekam eine Bahnfahrkarte für die Rückreise nach Frankreich.
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