Mann begrapscht jungen Arbeitskollegen und verliert den Job
Ein 48-Jähriger aus Augsburg fühlt sich sexuell zu Jugendlichen hingezogen, wird übergriffig und landet vor dem Amtsgericht. Nun soll er Hilfe bekommen.
Neun Monate Haft auf Bewährung wegen eines sexuellen Übergriffs und Verbreitung pornografischer Schriften: Nicht ungewöhnlich ist, dass ein älterer Angeklagter bestraft wird, der sich Heranwachsenden gegen deren Willen sexuell nähert. Nicht die Regel ist es allerdings, dass die Richterin eine eher niedrige Strafe verhängt und dies damit begründet, dass sie mittels Bewährungsauflagen auf den Angeklagten einwirken will. „Da ist niemandem geholfen, wenn wir Sie 14 Monate lang einsperren und danach ist alles wieder wie vorher“, bilanzierte Richterin Rose Oelbermann in ihrer Urteilsbegründung.
Für sie ist nach der Verhandlung gegen einen 48-jährigen gelernten Buchbinder aus Augsburg klar, dass er Hilfe braucht. Hilfe bei der Bewältigung seiner sexuellen Zuneigung zu minderjährigen Buben. Also schickt sie im Prozess alle in die Mittagspause, um für ihr Urteil nach einer passenden Therapie-Einrichtung zu suchen. Dann die Bewährungsauflagen zu der neunmonatigen Haftstrafe: Der Angeklagte bekommt für die nächsten drei Jahre einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Und er bekommt die Auflage, sich bei einer speziellen Beratungsstelle der evangelischen Kirche in München zu melden, wo man ihm möglicherweise helfen kann.
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Eine Richterin, die Hirn, Herz und Verstand zeigt und auch noch aktiv wird. Das findet man selten, heutzutage.