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19.09.2016

Mann kickt Hund weg

48-Jähriger wehrt sich vergeblich gegen Strafe

Ein 48-jähriger Mann ist vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen kleinen Hund mit dem Fuß getreten und verletzt haben soll. Der Vorfall ereignete sich im Mai: Damals war eine 47-jährige Anwohnerin mit ihrer 15 Jahre alten, bereits blinden Hundedame Jessy in einer Wohnanlage im Univiertel unterwegs. Der 48-jährige Angeklagte, ebenfalls Anwohner, stellte die Frau zur Rede und schimpfte sie, sie habe mit dem Hund hier nichts zu suchen, wo auch Kinder spielen. Dann habe der Mann den Hund getreten, dass der durch die Luft flog und ihm eine Wunde aufbrach, hielt ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Weil der Mann gegen einen entsprechenden Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, landete die Sache vor Gericht. In einer ersten Runde hatte Richterin Britta Füchtenbusch den Angeklagten, die Hundehalterin sowie die Ehefrau des 48-Jährigen vernommen. Eine weitere vom Angeklagten benannte Zeugin, auch eine Anwohnerin, konnte urlaubsbedingt nicht rechtzeitig zu der ersten Verhandlung geladen werden. Sie sagte nun aus. Auch danach war das Gericht aber davon überzeugt, dass der Angeklagte roh gegen den Hund vorgegangen war und er somit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte. (sgl)

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