Mann teilt Artikel im Netz und wird verurteilt: Anwältin geht in Revision
Ein 24-Jähriger soll eine Geldstrafe dafür zahlen dass er einen Nachrichtenbeitrag der „Deutschen Welle“ im Internet weiterverbreitet hat. So geht es nun weiter.
Es war ein Fall, der weit über Augsburg hinaus Aufmerksamkeit erregte: Im August war ein 24-jähriger Mann vom Amtsgericht wegen Gewaltdarstellungen im Internet und einem Verstoß gegen das Vereinsgesetz verurteilt worden, er soll eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro zahlen.
Wäre es bloß um das Thema der Gewaltdarstellung gegangen, es hätte wohl niemand Notiz genommen von der Anklage gegen den jungen Mann, ein Asylbewerber aus Tschetschenien. Mokhmad A. hatte zwei Videos auf Facebook geteilt, auf denen offenbar zu sehen sein soll, wie israelische Soldaten Hunde gegen einen palästinensischen Teenager einsetzen. Er habe damit Gewaltdarstellungen im Internet verbreitet, so sah es das Gericht. Was sicher keine Wellen geschlagen hätte. Doch Mokhmad A. wurde eben auch wegen eines weiteren Deliktes verurteilt, wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Konkret: Weil er auf Facebook einen Beitrag geteilt hatte, in dem mit Kalaschnikows bewaffnete Mitglieder der Terrormiliz „Islamischer Staat“ zu sehen sind. Zwei der Männer auf dem Foto tragen Mützen mit dem IS-Symbol. Dessen Verwendung ist gesetzeswidrig, seit das Bundesinnenministerium den IS in Deutschland 2014 nach dem Vereinsgesetz verboten hat. Darauf fußt das Urteil.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Ich glaube ja nicht dass das in der nächsten Instanz so bleibt? Was mich noch interessieren würde: ist ein Link zu dem Artikel der Deutschen Welle auch schon verboten? Weil wer darauf klickt der sieht ja dann sofort das verbotene Propagandamaterial, und das geht eigentlich gar nicht nach dem Urteil. Oder was wäre wenn ich jetzt den Wikipedia-Eintrag Swastika teile? Oder verlinke? Da sieht man dann gleich ein Hakenkreuz. Und darf Wikipedia das überhaupt, also ein Hakenkreuz zeigen, die sind ja nicht Presse, oder? Fragen über Fragen..
So etwas macht einen fassungslos..die sensationsgierige Presse darf alles, der normale Bürger nicht. Was ist das für ein Recht???