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  3. Prozess in Augsburg: Mann wird 15 Minuten nach Verhandlung wieder straffällig

Prozess in Augsburg
16.07.2019

Mann wird 15 Minuten nach Verhandlung wieder straffällig

Kurz nach dem Prozess in Augsburg wurde der Mann wieder straffällig.
Foto: Ulrich Wagner (Symbol)

Das war ein Rückfall in Rekordtempo: Nur 15 Minuten nach einer Verurteilung im Augsburger Amtsgericht wurde ein 39-Jähriger wieder straffällig.

Dieser Fall könnte in das Buch der Rekorde, Abteilung Juristisches, eingehen: Gerade einmal 15 Minuten dauerte es, bis ein vielfach vorbestrafter Mann nach einer Verurteilung wegen Hehlerei beim Amtsgericht rückfällig wurde. Wenige Hundert Meter vom Strafjustizzentrum an der Gögginger Straße entfernt stahl er nach dem Prozess ein in der Oskar-von-Miller-Straße abgesperrtes Mountainbike und machte sich auf den Heimweg. Deshalb wurde er jetzt zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verdonnert – die 18. Vorstrafe.

Ein außergewöhnlicher Umstand führte dazu, dass der Radl-Diebstahl überhaupt gerichtsmassig wurde. Im Juni 2018 hatte sich der Mann vor dem Amtsgericht wegen Hehlerei eines Fahrrads verantworten müssen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Was der Angeklagte damals nicht ahnte: Im Gerichtssaal saß auch ein Polizist in Zivil. Er sollte den 39-Jährigen im Auftrag eines Kollegen observieren. Denn es bestand der Verdacht, dass der Angeklagte mit dem Auto zur Verhandlung fahren würde, obwohl ihm der Führerschein entzogen worden war. Deshalb verfolgte der zivile Beamte nach dem Urteil den 39-Jährigen unauffällig zu Fuß, nachdem dieser das Gerichtsgebäude verlassen hatte.

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.08.2019

"Nicht nur wegen der zahlreichen Vorstrafen, auch wegen der enorm hohen Rückfallgeschwindigkeit kam für das Gericht nur eine Freiheitsstrafe in Betracht, die aber noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurde".
Wen wunderts, dass solche und andere Straftaten zunehmen, wenn das Strafmaß so milde ausfällt. Das spricht sich in solchen Kreisen rasant herum. Und dann fragen sich viele, warum solche Parteien wie die AfD solchen Zulauf haben?!?

16.07.2019

Klar.. und bei der 19. Verurteilung fällt dem Gericht dann wieder ein Grund ein, weshalb man die Bewährung dann doch aussetzt.

In der Zeit, in dem ein Diebstahl ans Licht kam, gab es vermutlich Dutzende weitere dieser Person, die nicht ermittelt werden konnten.

Unsere Gerichte müssen endlich beginnen zu Gunsten des Volkes zu entscheiden und der Polizei den Rücken freizuhalten.
1. Verwarnung, 2. Bewährung, 3. Knast..

und nicht 18 Straftaten, mind. 18 Verhandlungen, Dutzende tausende Euro Prozesskosten, vermutlich Pflichtverteidiger und ein volkswirtschaftlicher Schaden bei den vielen Geschädigten. Das kann einfach nicht sein!

16.07.2019

Das ist ja sehr sinnvoll, wieder zur Bewährung. Der lernt das so nie. :-(