Marktsonntage in Augsburg: Nun hat das Gericht das Wort
Mit welchen Argumenten Befürworter und Gegner in die Verhandlung gehen. Ein höchstrichterliches Urteil spielt in der Debatte eine wichtige Rolle. Wie steht es um den Onlinehandel?
Der Gerichtstermin ist angesetzt: Am Mittwoch, 24. Mai, steht in München um 11 Uhr eine öffentliche Sitzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an. Es ist mündliche Verhandlung. Die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) im Diözesanverband Augsburg klagen gegen die Stadt Augsburg. Im Juristendeutsch wird aufgeführt, dass sich der 22. Senat mit einer Klage „wegen Rechtsverordnungen zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass des Europatags und des Turamichelefestes“ zu befassen hat. Übersetzt lautet die Forderung: Innenstadt-Marktsonntage in bekannter Form soll es nicht mehr geben. Gewerkschaft und die kirchliche Organisation erkennen keinen Anlass, um aufgrund der von der Stadt aufgeführten Veranstaltungen Europatag und Turamichelefest Marktsonntage in der Innenstadt zu veranstalten.
Nur auf die Innenstadt bezogen
Veranstalter der Marktsonntage ist die City Initiative Augsburg (CIA). Der Stadtrat hat mehrheitlich entschieden, dass die Innenstadt-Marktsonntage mit einem ausgewiesenen Areal ermöglicht werden. Geschäfte dürfen öffnen. Das Gebiet bezieht sich auf die Innenstadt, wobei dazu auch die City-Galerie gerechnet wird.
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