Maskenpflicht in Augsburger Innenstadt wird nur teilweise befolgt
Seit heute herrscht in der Augsburger Innenstadt für Fußgänger Maskenpflicht. 31 neue Infektionen gibt es seit gestern.
Die seit Mitternacht geltende Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen in der Innenstadt wurde am Mittwochmorgen teils befolgt, teils nicht. Ein großer Teil der Passanten auf den Gehwegen der Innenstadtstraßen und in der Fußgängerzone trug bereits eine Maske, allerdings gab es auch viele Bürger ohne Mund-Nasen-Schutz. Die Stadt hat zumindest bislang noch keine Schilder an den Eingängen zur "Masken-Zone" aufgestellt. Es wurde aber angekündigt, die Maskenpflicht verstärkt zu überwachen. Die Stadtwerke weisen aktuell verstärkt darauf hin, dass an allen Haltestellen (nicht nur in der Innenstadt) weiterhin die Pflicht zur Maske herrscht.
Coronavirus in Augsburg - in der Innenstadt gilt Maskenpflicht
Am Mittwochmorgen meldete das Gesundheitsamt 31 neue Covid-19-Fälle. 19 Neuinfektionen wurden bei Kontaktpersonen bestätigter Fälle festgestellt, bei elf infizierten Personen ist die Infektionsquelle (noch) unbekannt. Ein Reiserückkehrer aus Tunesien wurde positiv getestet. Der Inzidenzwert ist gegenüber Dienstag leicht gesunken. Er lag am Mittwochmorgen bei 57,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
1. ein Ordnungsamt, welches nicht in der Lage ist die eigenen Verordnungen umzusetzen und dabei noch nicht einmal mächtig ist ab dem Zeitpunkt der Pflicht entsprechende Hinweise aufzustellen, um anschließend dieses Pflicht durch Kontrollen auch umsetzen zu können ist einfach als unfähig zu bezeichnen und bekommt von mir die Note 6.
2. Das anvisierte Bußgeld muss ohne wenn und aber sofort und an Ort und Stelle einkassiert werden. Der Effekt wird nach einigen Stunden durchs durchgängige Masken tragen sichtbar werden. Alles andere ist für mich dann nicht mehr nach zu vollziehen und somit deppert.
Eine Maskenpflicht kann man nur dann befolgen, wenn sie an allen Stellen zum Eingang in diese Zonen gut sichtbar und für alle lesbar aufgestellt sind. Allein auf Zeitungen und Radio zu verweisen ist nicht zulässig und machbar, da auch auswärtige Besucher dahingehend hingewiesen werden müssen. Außerdem halte ich für diese Pflicht im Freien ein Bußgeld nicht für angebracht. Man sollte darauf hinweisen und erst im Verweigerungfall und ohne diesen Bereich unverzüglich zu verlassen, dann ein Bußgeld verhängen