Medizinstudium: Augsburger Auswahlverfahren geht in die richtige Richtung
Abi-Note kontra Medizinertest: Ein Experte übt massive Kritik am Augsburger Auswahlverfahren. Dabei geht das eigentlich in genau die richtige Richtung.
Das derzeit noch geltende Zulassungsverfahren für Medizinstudenten in Deutschland ist zu Recht auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die wichtige Rolle der Spitzen-Abiturnote teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bund und Länder müssen deshalb bis Ende des Jahres die Auswahlkriterien neben der Abinote neu regeln.
Medizinstudium in Augsburg: Kritik am Auswahlverfahren
Hintergrund der Kritik am Augsburger Auswahlverfahren ist, dass im Moment rechtlich die Abinote noch eine überwiegende Bedeutung haben muss. Man kann die Meinung des Kritikers nachvollziehen, dass Einserabiturienten besonders leistungsfähig sind. Andererseits geht das Augsburger Zulassungsverfahren schon in die Richtung, die die Verfassungsrichter vorgegeben. Auch andere Kriterien wie der Medizinertest spielen eine wichtige Rolle.
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