Messerangriff: Rentner nicht schuldfähig
67-Jähriger ist nicht schuldfähig. Er hatte auf dem Jüdischen Friedhof in Augsburg zugestochen.
Das Urteil war vorhersehbar: Das Schwurgericht hat am Dienstag einen 67-jährigen Ukrainer zur Unterbringung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, weil er aufgrund einer psychischen Erkrankung für die Allgemeinheit als gefährlich gilt. Er hatte am 16. Juli 2015 auf dem Jüdischen Friedhof an der Haunstetter Straße einen ihm bekannten Friedhofsgärtner mit einem Taschenmesser angegriffen und schwer verletzt.
Laut einem Gutachter leidet der 67-Jährige (Verteidiger: Michael Weiss) an Verfolgungswahn und war zum Tatzeitpunkt höchstwahrscheinlich nicht schuldfähig. Das Gericht musste ihn deshalb vom Vorwurf des versuchten Mordes freisprechen und die Unterbringung in einer Klinik anordnen.
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