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Augsburg
02.08.2018

Mieten im Höhmannhaus: Zweiter Teil des Gutachtens steht aus

Sind die Mietpreise im Höhmannhaus zu niedrig? Ein aktuelles Gutachten sagt ja. Es gibt bislang aber nur einen teil. Der zweite folgt bald.
Foto: Silvio Wyszengrad

Sind die Mietpreise im Höhmannhaus zu niedrig? Ein aktuelles Gutachten sagt ja. Es gibt bislang aber nur einen Teil. Der zweite folgt bald.

Die Ergebnisse eines Gutachtens, das sich mit den Mietkonditionen im städtischen Höhmannhaus in der Maximilianstraße befasst hat, sorgten in dieser Woche für mächtig Wirbel. Christof Trepesch, Chef der städtischen Kunstsammlungen, geriet unter Druck, weil er laut Gutachten offenbar zu wenig Miete zahlt. Trepesch ist sich keiner Schuld bewusst, heißt es. Er hat den Vorgang seinen Anwälten übergeben, zumal ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Unterstützer von Trepesch warnen in diesem Fall vor einer Vorverurteilung – auch, weil ein zweites Gutachten zu einem anderen Ergebnis kam.

Das vom städtischen Rechnungsprüfungsausschuss beauftragte Gutachten umfasst 285 Seiten. Noch liegen nicht alle Inhalte vor. Untersucht werden im Gutachten auch die Mietverhältnisse für gewerblich genutzte Räume im Höhmannhaus. Mit dem Ergebnis sei wohl erst Anfang nächster Woche zu rechnen, hieß es am Donnerstag aus dem Rathaus. Das Höhmannhaus wurde der Stadt von Ruth Höhmann vererbt, die Verwaltung des Gebäudes oblag bislang den Kunstsammlungen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.08.2018

Die AA täte gut daran, ihre Berichterstattung um diejenigen Fakten zu ergänzen, die andere Medien inzwischen vermelden.

Dem neutralen, sachlich interessierten Bürger stellt sich nämlich inzwischen die Frage, ob es sein kann, dass die Stadt einen Konfliktherd, den der nun in die Bredouille geratene Leiter der Kunstsammlungen zu vermeiden trachtete, indem er beantragte, die ihm (seit 2006 Mieter im Höhmannhaus) ab 2011 zufallende Verwaltung des Höhmannhauses aufgrund der nun eingetretenen Selbstkontraktion einer anderen städtischen Dienststelle zu übertragen, grob fahrlässig in Kauf nahm, auch nicht handelnd als durch eine Rüge des Rechnungsprüfungsamtes offensichtlich wurde, dass hier jede Menge skandalträchtiges Potenzial vorhanden ist, um dann über ebenjenes RPA eine Strafanzeige (!) in Erwägung ziehen zu lassen und den zuständigen Kulturreferenten, der diese nach einem Rechtsgutachten für nicht angebracht hielt, quasi dazu nötigte, ein Disziplinarverfahren gegen den Leiter und einen Mitarbeiter einzuleiten, das nun just wiederum derjenige Stadtdirektot federführend bearbeitet, der als Chef der Kämmerei den Antrag auf Verlagerung der Zuständigkeit ablehnte.

Mit der 'Befangenheit' hat man bei der Stadt offensichtlich keine Berührungsängste. Wer vermietet sich da noch jeweils in Personalunion selbst Wohnungen? Die Frage ist nicht ketzerisch, da ja wie bekannt wurde, die städtischen Immobilien jeweils den Referaten zugeordnet sind.