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  3. Kommentar: Millionen-Debakel: Es geht nicht nur um Wohlwollen

Millionen-Debakel: Es geht nicht nur um Wohlwollen

Kommentar Von Stefan Krog
13.04.2018

Die Stadt kann offenbar darauf hoffen, die 28 Millionen Euro an Kita-Zuschüssen behalten zu dürfen. Das muss aber gut begründet sein.

Für eine Entwarnung ist es noch zu früh, aber die Äußerungen von Oberbürgermeister Kurt Gribl zu den Erfolgsaussichten der Verhandlungen zwischen Stadt und Freistaat in Sachen Kita-Zuschüsse lassen eine Tendenz erkennen: Ganz schlecht sieht es nicht aus. Als die Probleme mit der drohenden Rückzahlungspflicht vor Ostern bekannt wurden, sagte Gribl noch, dass er sich zu den Erfolgsaussichten der Gespräche nicht äußere. Wenn er nun „vorsichtig optimistisch“ ist, scheint man einen ganzen Schritt weitergekommen zu sein.

Gleichwohl kann die Frage der Rückzahlung nicht rein vom Wohlwollen eines Ministeriums abhängig sein – auch wenn die anstehende Landtagswahl das Wohlwollen vermutlich fördert. Eine Befreiung von der Rückzahlungspflicht, so erfreulich sie für Augsburg wäre, muss rechtlich begründbar sein, wenn das Thema nicht vom Rechnungshof im nächsten Jahresbericht aufgegriffen werden soll. Es stellt sich die Frage der Gerechtigkeit. Und die Lösung muss für Bürger nachvollziehbar sein, weil sich sonst niemand mehr an Fristen gebunden fühlen würde. Die Fristeinhaltung gegenüber den eigenen Bürgern einzufordern – wie etwa im Fall der wegen einer versäumten Frist insolvent gegangenen Krippe Dreikäsehoch – wäre für die Stadt im Falle einer Befreiung künftig schwieriger begründbar.

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.04.2018

>> Es stellt sich die Frage der Gerechtigkeit. Und die Lösung muss für Bürger nachvollziehbar sein, weil sich sonst niemand mehr an Fristen gebunden fühlen würde. <<

Man sollte beim Thema Gerechtigkeit nicht nur auf die Tatsache des Fristversäumnis abstellen, sondern die Frage stellen, wer den wirtschaftlichen Schaden hätte!

Wenn die Stadt Augsburg 28 Mio Euro zurückzahlen muss, haben indirekt 290.000 Menschen einen erheblichen Nachteil. Das Geld fehlt irgendwo in Augsburg ohne dass es Alternativen gibt.

Wenn eine private Betreiberin einer Kita ihren unternehmerischen Pflichten nicht nachkommt, kann diese auch einen anderen der Qualifikation entsprechenden Job machen und die Kinder eine andere Einrichtung besuchen. Die Stadt hat damals ja kein Kind auf die Straße gestellt.

Das Problem mit der Gerechtigkeit stellt sich auch wegen dem AZ Artikel, der die beiden Vorgänge in etwa gleichwertig erscheinen lässt. Nur auf die Frist zu blicken ist zu wenig! Es kommt auf die Gesamtumstände an und da gab es auf der einen Seite mehrere formale Mängel und auf der anderen Seite nur ein Wochenende. Und dieses Wochenende ist auch den nachgelagerten Behörden lange nicht aufgefallen.

Und ja man darf auch von einer privaten "Dreikäsehoch" GmbH Leistung erwarten; Geschäftsführung und Gesellschafter können hier tätig werden und Schäden abwenden. Der Bürger der Stadt Augsburg kann das nicht.