Mit Gaspistole einem Polizisten ins Gesicht gefeuert: Täter ist schuldunfähig
Plus Bei einem dramatischen Einsatz in Augsburg schießt ein Mann einem Beamten mit einer Gaspistole ins Gesicht. Der Täter ist wegen Wahnvorstellungen aber schuldunfähig.
Weil er sich im Wahn bedroht fühlte, schoss ein 40-Jähriger am Abend des 15. September 2019 in einem Haus in Oberhausen mit einer Neun-Millimeter-Gaspistole aus kürzester Entfernung in das Gesicht eines Polizisten. Der Beamte, 33, wäre vermutlich erblindet, hätte er keine Brille getragen. Bei der anschließenden Festnahme des Schützen durch ein Sondereinsatzkommando feuerte der 40-Jährige erneut mehrmals auf Beamte. Insgesamt acht Polizisten erlitten durch Gasschwaden Atembeschwerden und Augenreizungen. In einem Prozess wurde jetzt geklärt, ob der Mann dafür bestraft werden kann.
Am Ende eines mehrtägigen Prozesses hat die 1. Strafkammer des Augsburger Landgerichts den 40-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit als Folge einer Schizophrenie zur dauerhaften Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Für die beiden Streifenbeamten, die an jenem Abend in das Mehrfamilienhaus in Oberhausen gerufen wurden, war es ein Routine-Einsatz. Der allerdings in dramatischer Weise eskalierte. Ein Nachbar hatte sich über lautes Getrampel aus der Wohnung des 40-Jährigen beschwert. Die Beamten klingelten mehrfach, klopften an dessen Türe. Plötzlich wurde von innen der Schlüssel im Schloss gedreht.
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