Stadtrat Peter Hummel legt Einspruch gegen Strafbefehl ein
Plus Der Augsburger Freie-Wähler-Politiker Peter Hummel soll unter falschem Namen unter anderem einen Stadtratskollegen diffamiert haben. Nun kommt es wohl zum Prozess.
Nachdem das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Augsburger Freie-Wähler-Stadtrat Peter Hummel erlassen hat, könnte es nun zu einem öffentlichen Prozess kommen. Hummel habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, teilt die Behörde auf Anfrage mit. Das bedeutet, dass der Strafbefehl nun wie eine Anklageschrift fungiert; in der Regel kommt es dann zu einer Verhandlung, in der alles aufgerollt wird. Wann diese Verhandlung stattfinden könnte, steht allerdings derzeit noch nicht fest.
Wie berichtet, soll der frühere OB-Kandidat der Freien Wähler und heutige Stadtrat der Fraktion "Bürgerliche Mitte" den Ermittlungen zufolge andere Menschen unter falschem Namen diffamiert haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Verleumdungsdelikte sowie einen Fall von versuchter Erpressung zur Last. Der Strafbefehl sieht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung vor. Der Fall hat vor allem wegen eines Vorwurfs politische Brisanz, es geht um falsche Belästigungsvorwürfe gegen Stadtrat Peter Grab, der für die Gruppierung "Wir sind Augsburg" im Stadtrat sitzt. Mitglieder von Hummels Stadtratsfraktion und der Freien Wähler betonten zuletzt gegenüber unserer Redaktion, dass für Hummel weiter die Unschuldsvermutung gelte. Sollte Hummel aber rechtskräftig verurteilt werden, dürfte es Konsequenzen für die fünfköpfige Fraktion haben.
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