Mord an Parkhaus-Millionärin: Justiz wehrt sich gegen Vorwürfe
2006 wurde Benedikt Toth für den Mord an seiner Tante verurteilt. Nun soll das Verfahren wieder aufgenommen werden. Das Gericht weißt Vorwürfe zuürck, das Verfahren zu verzögern.
Das Landgericht Augsburg wehrt sich gegen Vorwürfe des Anwalts Peter Witting, das Wiederaufnahmeverfahren im Fall der ermordeten Parkhaus-Millionärin werde verzögert. Landgerichtspräsident Herbert Veh teilte mit, die Akten lägen der zuständigen 8. Strafkammer erst seit 20. November vergangenen Jahres zur Entscheidung vor. Der Fall erfordere eine tiefgehende Einarbeitung in die Sachakten des ersten Prozesses.
2006 wurde Benedikt Toth zu lebenslanger Haft verurteilt
2006 wurde die Münchner Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer ermordet. Als Täter wurde ihr Neffe Benedikt Toth zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie berichtet, wollen sein Anwalt und eine Bürgerinitiative die Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Zuständig ist das Landgericht Augsburg. Anwalt Witting hatte kritisiert, das Gericht rühre keinen Finger.
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