Mordfall Angelika Baron: So sieht der Bundesgerichtshof das Urteil
Plus 25 Jahre nach dem Mord wurde Stefan E. verurteilt. Rechtskräftig wurde das Urteil nicht, da er starb. Der Bundesgerichtshof sah sich das Urteil dennoch an.
Es war ein ungewöhnlicher Prozess, der ein 25 Jahre zuvor geschehenes Verbrechen behandelte. Am Ende war die 8. Strafkammer des Augsburger Landgerichtes nach monatelanger Verhandlung überzeugt: Stefan E., ein 50 Jahre alter Augsburger, hatte die damals 36-jährige Angelika Baron im September 1993 umgebracht. Er hatte die Prostituierte demnach auf dem Augsburger Straßenstrich aufgesucht, sie mit einem Möbelfuß geschlagen und erwürgt. Er erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Das Gericht folgte damit im April 2019 dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Verteidiger Klaus Rödl hatte auf Freispruch plädiert und legte Revision ein. Er war überzeugt, dass jemand anderes als sein Mandant die Frau umgebracht hatte. Rechtskräftig wurde das Urteil nicht mehr. Der Bundesgerichtshof (BGH), der das Urteil des Landgerichtes auf Rechtsfehler überprüfte, kam damit nicht zum Abschluss, da Stefan E. im März 2019 in Haft starb, ohne dass das Revisionsverfahren beendet gewesen wäre.
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