Mordurteil gegen Königsbrunner Familienvater gekippt
Ein 37-jähriger Trickdieb aus dem Raum Augsburg wurde verurteilt, weil er einen Rentner umgebracht haben soll. Doch war es wirklich so? Warum es einen neuen Prozess geben muss.
Das Opfer, der 88-jährige Friedrich K., stirbt an inneren Blutungen. Er liegt noch zwei Tage in einem Krankenhaus, doch die Mediziner können sein Leben nicht retten. Weshalb der Mann in seinem Haus in Bayreuth so schwer verletzt wurde, dass er starb, wissen wohl nur zwei Männer: Firat T., 37, und Anton S., zwei Familienväter aus Königsbrunn. Sie waren öfter als Trickdiebe unterwegs, gaben sich dabei zum Beispiel als Stadtwerke-Mitarbeiter aus. Womöglich wollten sie auch den Rentner in Bayreuth mit einem Trick um Wertsachen oder Bargeld bringen. Doch dieser Streifzug im April 2017 endete mit dem Tod des Rentners.
Vom Landgericht Bayreuth sind die Komplizen im vorigen Jahr zu ganz unterschiedlichen Strafen verurteilt worden. Gegen Firat T. hatten die Richter eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verhängt. Anton S. war besser weggekommen: Er ist wegen Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung zu rund fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nun muss der Fall aber neu aufgerollt worden. Denn der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil gegen Firat T. aufgehoben. Sein Rechtsanwalt Florian Engert hatte schon in dem Prozess kritisiert, dass die Indizien aus seiner Sicht nicht ausreichen, um Firat T. wegen Mordes zu verurteilen. Der Bundesgerichtshof sieht das nun genauso.
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