Moritzplatz: Haft für Schläger
Alte Straftaten fließen ins Urteil ein
Der Schläger vom Moritzplatz muss fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Augsburg gestern entschieden. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Lenart Hoesch wertete die Tat des damals Minderjährigen als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Mit abgeurteilt wurde ein weiterer Fall gefährlicher Körperverletzung. Außerdem bezog die Kammer eine Vorverurteilung von einem Jahr und drei Monaten mit ein.
Der geständige Angeklagte hatte eingeräumt, sein stark alkoholisiertes Opfer nach verbaler Provokation mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt und auf den am Boden Liegenden eingetreten zu haben. Das 30-jährige Opfer erlitt schwere Verletzungen im Kopfbereich. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre beantragt hatte, ging die Verteidigung lediglich von gefährlicher Körperverletzung aus und sah eine Jugendstrafe von höchstens drei Jahren und sechs Monaten als ausreichend an. (bo)
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