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  3. Prozess in Augsburg: Münchner Autofahrer verprügeln vor der City-Galerie Vater und Sohn

Prozess in Augsburg
06.07.2020

Münchner Autofahrer verprügeln vor der City-Galerie Vater und Sohn

Zwei Münchner hatten vor der City-Galerie einen Vater und dessen Sohn brutal verprügelt.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Plus Zwei junge Männer aus München mussten sich in Augsburg vor Gericht verantworten. Sie hatten vor der City-Galerie einen Vater und dessen Sohn brutal verprügelt.

Zu dichtes Auffahren, Lichthupe, Stinkefinger, Beschimpfungen: Ob auf der Autobahn oder in der Stadt – jeder Autofahrer kennt solche Situationen. Mitunter schlägt die Aggression unvermittelt in Gewalt um. So an einem Samstagnachmittag vor der Augsburger City-Galerie, der nun Thema vor Gericht ist. Eineinhalb Jahre später waren zwei Münchner, 23 und 22 Jahre alt, in Augsburg angeklagt. Fahrer und Beifahrer mussten sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.

Als nach mehrstündiger Verhandlung Staatsanwältin Birgit Milzarek-Sachau die Strafanträge stellt, blickt der Ältere der beiden sich erschrocken zu seinem Verteidiger um. Die Anklägerin will ihn für drei Jahre im Gefängnis sehen. Wegen der „außergewöhnlich brutalen“ Tat. Sie nimmt dabei Bezug zum gewaltsamen Tod eines Mannes am Königsplatz, wo an Weihachten „schon ein einziger Schlag gegen den Kopf gereicht hat“. Auch für seinen Beifahrer beantragt sie eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren. Am Ende wird das Schöffengericht jedoch deutlich milder urteilen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

06.07.2020

Obwohl er es besser wissen müsste, bagatellisiert Richter Kugler diese brutale Gewalttat und stuft sie quasi zu eine Art Ausrutscher ab. Wie wir spätestens seit dem Königsplatzdrama (auf das die Staatsanwaltschaft auch Bezug nimmt) wissen, reicht ein gezielter Faustschlag gegen den Kopf unter Umständen aus, den Geschlagenen ins Jenseits zu befödern. Hier bekam das Opfer gleich ein Dutzend von diesen ab. Man könnte also das Vorgehen des ausrastenden Münchners durchaus auch als versuchten Totschlag werten. so wie man den Haupttäter des Königsplatzfalles nun auch des Totschlages anklagen wird.

Der Vater des Opfers wird vom Beifahrer so schwer verletzt, dass er heute noch und wahrscheinlich für immer unter den Folgen leiden wird. Dieser erhält gleich gar keine Strafe sondern lediglich die Verpflichtung zu einem Antiaggressionstraining. Man kann nur den Kopf schütteln über diese Justiz.

Ach ja, das im Gerichtssaal übergebene Schmerzensgeld betrug 500 (!) Euro.

Man ertappt sich dabei, Herrn Kugler zu wünschen, mal in den Aggressionsbereich dieser Sorte Autofahrer zu geraten. Ob er dann mit seinem Urteil so es in seiner Sache von einem Kollegen gesprochen würde, zufrieden wäre und fände, dass Gerechtigkeit gesiegt habe?

In dem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass ein aggressiver Autofahrer, der einen älteren Herrn nach einem Wortgefecht auf einem Parkplatz schupfte, worauf dieser stürzte und als Folge davon an seiner Kopfverletzung starb, ins Gefängnis wanderte.

Solcherart Ungleichbehandlung lässt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat nicht gerade unerschütterlich sein.

11.07.2020


Maja S.:
Einerseits beanstanden Sie hier die Abstufung einer Gewalttat zu
einer Art Ausrutscher, andererseits machten Sie doch eben dieses,
als Sie in Ihrem Kommentar vom 26.05.2020 zu "Polizeieinsatz
eskaliert vor einer Bar in der Maxstraße" (AA vom 23.05.2020)
den unvermittelten Schlag einer der Frauen ins Gesicht der
Polizistin als "Fauxpas der Wirtin" abtaten.

Und übrigens:
Der im vorletzten Absatz angesprochene aggressive Autofahrer
"schupfte" (wie niedlich!) den älteren Herrn nicht.
Sondern:
"Der körperlich überlegene und fast doppelt so schwere
Angeklagte" hat den Rentner "mit beiden Händen wuchtig
zu Boden gestoßen", wobei das "Opfer ungebremst mit dem
Hinterkopf auf den Asphalt gefallen" sei. (AA vom 16.03.
2018 "Tödlicher Parkplatzstreit" vom 16.03.2018 einschl.
Ihrer "abstufenden" Kommentare).

Mal so - mal so ?
.

11.07.2020

Wusste ich doch, dass ich Sie damit mal wieder zu einer Kommentierung verlocken würde. ;-)

Haben Sie zum Urteil des mit Fäusten auf einen Einprügelnden auch eine Meinung oder geht es nur immer um mich und meine in Ihren Augen unzulänglichen Ausführungen.

Ich hoffe, Sie sehen wenigstens einen Unterschied bei den beiden Fällen.